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Aargauer Staatspersonal nicht zufrieden mit Lohnerhöhung

Der Verband der Aargauer Staatsangestellten kritisiert die beschlossene Lohnerhöhung. Der anhaltende Lohnrückstand und die mangelnde Wertschätzung würden die Attraktivität des Kantons gefährden.

Das Aargauer Staatspersonal bekommt nächstes Jahr mehr Lohn. Der Grosse Rat beschloss einen generellen Teuerungsausgleich von 1,2 Prozent. Dazu wurde die durchschnittliche prozentuale Veränderung der Löhne für die Systempflege beim kantonalen Personal auf 0,85 Prozent der Lohnsumme festgelegt.

Die Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände ist damit nicht zufrieden. Sie kritisierte in einer Mitteilung, dass damit der bestehende Lohnrückstand der Aargauer Staatsangestellten weiterhin nicht ausgeglichen wird. Man habe in den vergangenen – teils «krisenbehafteten» – Jahren wiederholt Willen zur sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit bewiesen. Diese Schritte wurden nach Ansicht der Konferenz jedoch nicht angemessen honoriert.

Die Konferenz habe dem Regierungsrat bereits Anfang Jahr und erneut im Mai Lohnforderungen vorgelegt, die nicht nur den Ausgleich der Teuerung beinhalten, sondern auch eine Kompensation des aufgelaufenen Lohnrückstands. Diesen Forderungen seien Regierung und Parlament jedoch nur teilweise nachgekommen.

Es sei zwar positiv zu würdigen, dass die neuen Lohnbeschlüsse die Teuerung berücksichtigen und vernachlässigte Systempflege nachholen, der Rückstand aus den Vorjahren bleibe jedoch bestehen. Die Konferenz zeigt sich enttäuscht, dass trotz Minimal- und Nullrunden sowie umfassenden Sparmassnahmen in der Vergangenheit kein Zeichen der monetären Wertschätzung gesetzt wurde. Das wäre bei den «engagierten Angestellten einer sehr schlanken aargauischen Staatsverwaltung» aber angebracht gewesen.

Die Konferenz vertritt rund 10’000 Staatsangestellte aus Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Verwaltung. Sie warnt, dass der Kanton Aargau als Arbeitgeber langfristig an Attraktivität verlieren könnte, wenn keine substanziellen Massnahmen zur Behebung des Rückstands getroffen werden.(phh)