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Betrunkener greift Pizzabäcker an – der holt seinen Vater und eine Alu-Stange zu Hilfe

Ein Betrunkener schlug unvermittelt zu. Das Opfer setzte sich zur Wehr, überschritt dabei aber die Grenze zur Notwehr.

Im März kam es vor dem Geschäft eines Aargauer Pizza-Kuriers zu einer Auseinandersetzung. Ein «sichtlich schwer angetrunkener» Mann schlug unvermittelt und ohne Anlass einem damals 42-jährigen Türken ins Gesicht. Laut Handelsregister ist dieser Inhaber des Pizza-Kuriers.

Der Geschlagene setzte sich zur Wehr: Er schlug mit einem rund ein Meter langen Aluminium-Profil auf den Betrunkenen ein, wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Dies auch nachdem dieser bereits zu Boden gegangen war. «In der Folge kam der Vater des Beschuldigten zum Geschehen dazu und schlug ebenfalls in Verwendung des Aluminium-Profils wiederholt auf den am Boden liegenden Zivil- und Strafkläger ein», schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.

Der Mann, der zuerst zugeschlagen hatte, trug ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Rissquetschwunde am Kopf davon. Den beiden Türken wird vorgeworfen, sie hätten das Ziel gehabt, den Mann zu verletzen. «Dabei handelte der Beschuldigte zwar mit dem Willen, einen tätlichen Übergriff gegen seine Person abzuwehren. Im Rahmen seiner grundsätzlich legitimen Abwehr überschritt der Beschuldigte jedoch die Grenzen der zulässigen Notwehr», schreibt die Staatsanwaltschaft in beiden Strafbefehlen.

Gericht wird sich wohl mit dem Fall befassen

Der Sohn wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 150 Franken gebüsst, einer Busse von 3000 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1400 Franken , Polizeikosten und Auslagen von zusammen rund 130 Franken. Beim Vater sieht das Strafmass ähnlich aus: Eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 160 Franken, eine Busse von 3200 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1300 Franken , Polizeikosten und Auslagen von zusammen rund 420 Franken.

Auch gegen den Mann, der unvermittelt zugeschlagen hat, erging ein Strafbefehl. Allerdings hat er dagegen das Rechtsmittel ergriffen, weshalb ein Gericht über den Sachverhalt entscheiden muss.