Mehr Geld für Familien im Aargau – aber wie hoch sollen die Zulagen nun sein?
Der Grosse Rat hat sich in der ersten Beratung im Juni über die Familienzulagen gestritten. Der Regierungsrat hatte eine Erhöhung um 10 Franken eingebracht, was unterschiedliches Echo auslöste. Während die SVP gar keine Aufstockung wollte, bezeichnete die SP einen Anstieg um 40 Franken als das Minimum. Am Ende fand der Kompromissvorschlag der Mitte knapp Zustimmung: 25 Franken mehr sollen es sein.
Definitiv ist dieses Ergebnis aber noch nicht. Denn Adrian Schoop (FDP) forderte mit einem Prüfungsantrag, dass der Regierungsrat bis zur zweiten Lesung die Auswirkungen aller Varianten auf die Wirtschaft aufzeigt. Dieser Auftrag wurde von einer grossen Ratsmehrheit überwiesen. Nun ist die Antwort des Regierungsrats da.
Jährlich knapp 62 Millionen Franken würden die Mehrkosten für alle Arbeitgebenden im Kanton zusammen betragen, sollten Familien 40 Franken pro Kind mehr erhalten. Bei 25 Franken wären es gegen 39 Millionen, bei 10 Franken etwas über 15 Millionen. Die Kosten für die Familienzulagen würden nach Berechnung der Regierung für Unternehmen im Maximum um 19 Prozent steigen, im Minimum um 5 Prozent.
Im Vergleich mit umliegenden Kantonen befindet sich der Aargau aktuell mit einem Beitragssatz für Arbeitgebende und Selbstständige von 1,39 Prozent im Mittelfeld. Das bliebe auch mit einer Erhöhung um 10 Franken (neu 1,45 Prozent) so. Mit einer Erhöhung um 40 Franken wäre der Aargau auf dem Niveau von Basel-Stadt (1,65 Prozent) und Zug (1,60 Prozent), bei 25 Franken wären es 1,55 Prozent.
Eine Erhöhung der Familienzulagen kann Unternehmen aus Sicht des Regierungsrats insbesondere bei der Suche nach Arbeitskräften einen Standortvorteil verschaffen. Doch könnte auch eine Abwanderung drohen? «Der Regierungsrat kann nicht beurteilen, ob Unternehmen aufgrund der Erhöhung des Beitragssatzes ihren Geschäftssitz wechseln würden», heisst es in der Botschaft an den Grossen Rat weiter.
Bundesrat erhöht Beiträge per 1. Januar
Mit den Familienzulagen unterstützt die Regierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen beim Unterhalt ihrer Familie. Die Mindestsätze legt der Bund fest, die Kantone können den Beitrag jedoch erhöhen.
Der Kanton Aargau hat sich bisher an die Mindestansätze gehalten. Heisst aktuell: Für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter gibt es 200 Franken pro Monat, die Ausbildungszulagen für Jugendliche müssen mindestens 250 Franken pro Monat betragen.
Per 1. Januar 2025 tritt jedoch eine Änderung in Kraft. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung an die Preisentwicklung angepasst. Die Kinderzulagen betragen somit ab dem nächsten Jahr schweizweit mindestens 215 Franken pro Monat, die Ausbildungszulagen mindestens 268 Franken. Auf die derzeit diskutierte kantonale Erhöhung der Zulagen hat das keinen Einfluss. Diese wird immer vom Mindestansatz des Bundes aus berechnet.
Letztlich übernimmt der Regierungsrat die Änderungen des Grossen Rats aus der ersten Beratung – mit einer Erhöhung um 25 Franken – und stellt keinen anders lautenden Antrag. Die zweite Beratung im Grossen Rat ist für März 2025 vorgesehen. Gelten sollen die Änderungen ab dem 1. Januar 2026, sofern nicht das Referendum ergriffen wird.