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Fünf Männer wollten Bancomaten sprengen, wurden aber erwischt: Jetzt hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben

Vier Männer sind nach einer Personenkontrolle in Strengelbach verhaftet worden, ein fünfter Mann wurde Monate später in den Niederlanden festgenommen. Nun ist klar: Die Beschuldigten wollten Bancomaten sprengen. Dafür haben sie in einem Barbershop selbst Sprengvorrichtungen gebaut.

Es war ein Fall, der für grosse Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gesorgt hat: Im Juli 2023 hat die Kantonspolizei Aargau in Strengelbach vier Personen angehalten. Weil sie dabei Sprengstoff sichergestellt hat, ist das Gebiet grossräumig abgesperrt worden. Die Männer wurden daraufhin verhaftet. Ein weiterer Mann wurde Monate später in den Niederlanden festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall, weil sie für alle Sprengstoffdelikte zuständig ist. Nun hat sie gegen alle fünf Männer Anklage erhoben. Das gibt sie am Donnerstag in einer Medienmitteilung bekannt. Demnach befinden sich aktuell alle fünf angeklagten Personen im vorzeitigen Strafvollzug.

Bei den beschuldigten Personen handelt es sich gemäss Angaben der Bundesanwaltschaft um einen heute 27-jährigen Spanier, einen 23-jährigen Niederländer, einen 32-jährigen niederländisch-türkischen Doppelbürger, einen 25-jährigen Kosovaren sowie einen 30-jährigen Albaner.

Die Bundesanwaltschaf wirft allen fünf beschuldigten Personen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 des Strafgesetzbuches, StGB) sowie das Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB) vor.

Zusätzlich sind die folgenden Beschuldigten wegen der nachfolgenden Vorwürfe angeklagt:

  • 23-jähriger niederländischer Staatsbürger: versuchter Diebstahl (Art. 139 StGB in Verbindung mit Art. 22 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB)
  • 32-jähriger niederländisch-türkischer Staatsbürger: versuchter Diebstahl (Art. 139 StGB in Verbindung mit Art. 22 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB), Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 ff. des Strassenverkehrsgesetzes, SVG)
  • 25-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger: Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB), Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 115 ff. des Ausländer- und Integrationsgesetzes, AIG), Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 ff. SVG)
  • 30-jähriger albanischer Staatsangehöriger: Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 115 ff. AIG)

Wie aus der Medienmitteilung weiter hervorgeht, haben die fünf Männer in einem Barbershop in Strengelbach drei unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen hergestellt. Darüber hinaus hätten sie beabsichtigt, eine vierte solche Vorrichtung herzustellen. Dafür haben sie sich diverse pyrotechnische Gegenstände sowie weiteres Material beschafft und dieses von Frankreich her in die Schweiz gebracht.

Bereits kurz nach der Verhaftung der vier Männer in Strengelbach wurde vermutet, dass die Beschuldigten einen Bancomaten sprengen wollten. Das wird durch die Bundesanwaltschaft bestätigt. Sie schreibt, dass den Männern vorgeworfen wird, in den Tagen vor ihrer Festnahme über zehn Bancomaten ausgekundschaftet zu haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten zudem vor, durch ihre Handlungen Personen «in verbrecherischer Weise» in Gefahr gebracht zu haben. Der Barbershop befindet sich nämlich in einem Mehrfamilienhaus. Dies, weil die Männer wussten respektive zumindest in Kauf nahmen, dass «bei einer ungewollten Zündung vor Ort weitere, sich zufällig in der Nähe anwesende Personen potenziell schwer verletzt werden könnten sowie die Räumlichkeiten des Barbershops, der Liegenschaft selber sowie weitere sich in der Nähe befindende Gegenstände und Gebäude potenziell massiv beschädigt werden könnten».

Weitere Vorwürfe der Anklage der Bundesanwaltschaft

Doch das ist noch längst nicht alles. Die Bundesanwaltschaft wird dem 23-jährigen und dem 32-jährigen Beschuldigten zusätzlich vor, sich ohne Berechtigung in den Keller eines weiteren Mehrfamilienhauses in Strengelbach begeben zu haben, «um dort Vermögenswerte zu entwenden». Dabei wurden sie von einem dortigen Anwohner angesprochen und daraufhin von diesem weggescheucht.

Dem 32-jährigen Beschuldigten werden zudem mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt, heisst es in der Mitteilung weiter. Unter anderem fällt darunter die mehrfache Missachtung der gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit, in einem Fall in krasser Weise, wodurch er gemäss Anklage ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern einging.

Gemäss Anklage hat der 25-jährige Beschuldigte einen gefälschten Führerausweis und Reisepass benutzt. Daher macht er sich der Fälschung von Ausweisen schuldig. Des Weiteren habe er gegenüber einem kantonalen Amt für Migration den gefälschten Reisepass vorgelegt, um dadurch eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erhalten, was gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstösst. Auch ihm werden mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vorgeworfen. Unter anderen durch das mehrfache Überschreiten der gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit – auch bei ihm war einmal «in derart krasser Weise», dass er gemäss Anklage ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern einging.

Indem der 30-jährige Beschuldigte gemäss Anklage trotz Einreisesperre in die Schweiz einreiste und sich rechtswidrig in der Schweiz aufhielt, hat auch er gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen.

Zwar führt die Bundesanwaltschaft das Verfahren, unterstützt wurde sie dabei aber durch die Kantonspolizei Aargau und fedpol. Die Strafanträge werden anlässlich der Hauptverhandlung bekannt gegeben. Für alle Angeklagten gilt aktuell die Unschuldsvermutung.