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Es wird günstiger: StWZ senkt Gas- und Fernwärmetarife erneut

Die StWZ Energie AG senkt ihre Gas- und Fernwärmepreise per 1. Januar 2025 aufgrund von günstigeren Beschaffungskosten. Ab April 2025 gelten zudem neue gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Ersatz von Heizsystemen.

Die Marktpreise für Gas haben sich in den letzten Monaten auf konstantem Niveau bewegt. Dies ermöglichte StWZ den Einkauf von günstigeren Gasmengen als in der Hochpreisphase. Die dadurch gesunkenen Beschaffungskosten werden an die Kundinnen und Kunden weitergeben – heisst es in einer Medienmitteilung der StWZ.

Weitere Preissenkung in Aussicht

«StWZ beschafft Gas gestaffelt in Tranchen. Im Jahr 2024 konnte Gas günstiger eingekauft werden als noch in den beiden Vorjahren», erklärt Claudia Beck, Leiterin Kundenservice bei StWZ. Dies ermöglicht eine Preissenkung von 2 Rappen pro Kilowattstunde. Für alle mit einer halbjährlichen Abrechnung sinkt der Gaspreis auf 12.55 Rappen pro Kilowattstunde. Für einen Haushalt mit einer Gasheizung und einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15’000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Kostenreduktion von jährlich rund 300 Franken. Die CO2-Abgabe beträgt neu 2.161 Rappen pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer (bisher 2.156 Rp./kWh). Beck ergänzt: «Aktuell gehen wir davon aus, dass dieser Trend auch 2025 anhält und dadurch im Jahresverlauf eine weitere Preisreduktion möglich wird.»

Die Fernwärme von StWZ wird zu einem Grossteil aus regionalen Holzschnitzeln und zu einem deutlich kleineren Teil aus Gas produziert. Für Kundinnen und Kunden im Wärmenetz Nord reduziert sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Fernwärme um 0.81 Rappen und im Wärmenetz Süd  um 0.27 Rappen pro Kilowattstunde, da der Anteil an Gas in diesem Netz geringer ist.

Änderungen im Aargauer Energiegesetz

Ab dem 1. April 2025 gelten neue Vorgaben, die den Heizungsersatz betreffen. Beim Austausch von fossilen Heizungen muss mindestens 10 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Zudem ist beim Einbau oder Ersatz einer Heizung beim Kanton nachzuweisen, dass kein energieeffizienteres System mit geringerem CO2-Ausstoss und niedrigeren Lebenszykluskosten verfügbar ist. Es gilt künftig eine kantonale Meldepflicht mittels Formular. Es ist es daher ratsam, den Ersatz der Heizung frühzeitig zu prüfen und mögliche Alternativen zu planen. 

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