«Ich bin heute viel empathiefähiger»: Mörder kämpft gegen seine Verwahrung – und verliert vor Gericht
«Ich kann ihn nicht zurückholen. Es tut mir wirklich leid. Es hat mir sehr weh getan.» Diese Worte sagt der Mörder Hüseyin T. über sein Opfer von 2008 zu TeleM1. Am selben Tag stand er vor dem Bezirksgericht Baden. Dieses hatte über die Verwahrung des 39-jährigen Schweizers mit türkischen Wurzeln zu entscheiden.
Die Tat vom Juli 2008 machte als Geistheiler-Mord für Schlagzeilen. Hüseyin T. und sein Kompagnon, ein heute 43-jähriger Türke, überfielen einen 65-Jährigen in seinem Bauernhaus in Birmenstorf, der als Geistheiler und Handaufleger bekannt war.
Die Räuber glaubten wegen eines Tipps, ihr Opfer sei ein reicher Mann. Doch zu Geld kamen sie in jener Nacht nicht. Hüseyin T. hob mit der Kreditkarte des Opfers 2000 Franken an einem Bancomaten ab. In dessen Tresor fanden sie nur eine Pistole.
Die Täter erstickten das Opfer
Den Frust über die kleine Beute liess das Verbrecherduo am 65-Jährigen aus. Einer schlug ihm mit der Pistole den Kopf blutig und band Abfallsäcke über seinem Kopf zusammen. Der Mann erstickte. Das Duo legte ein Feuer, um Spuren zu verwischen, doch es erlosch. Verhaftet wurden die beiden im selben Jahr in Strassburg (F). Der zweite Täter wurde zu 17 Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verwahrung für Hüseyin T, doch das Bezirksgericht Baden ordnete eine ambulante Massnahme (Therapie) an. Diese brachte in den ersten Jahren keinen Erfolg. Stattdessen eckte er immer wieder an im Strafvollzug. Vor zwei Jahrenordnete das Bezirksgericht Baden eine fünfjährige stationäre Massnahme an, die auch kleine Verwahrung genannt wird. Der Gerichtspräsident bezeichnete ihn als «Hochrisikostraftäter und als sehr gefährlich».
Hüseyin T. sollte eine engere und intensivere Betreuung erhalten, sagte die Fallverantwortliche vom Amt für Justizvollzug vor Gericht. Sie verwies auf zwei Gutachten, die eine hohe Rückfallgefahr feststellten und den Mann als eine Gefahr für die Allgemeinheit bezeichneten. Zwei schwere Persönlichkeitsstörungen wurden bei ihm diagnostiziert, eine narzisstische und eine antisoziale mit psychopathischen Anteilen. Diese hingen mit dem Mord zusammen.
«Die Bevölkerung ist vor ihm zu schützen»
Doch die stationäre Massnahme brachte keine Fortschritte.Das Amt für Justiz bezeichnete sie als aussichtslos, als sie in diesem Jahr die Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft Baden beantragte.Diese wiederum stellte diesen Antrag dem Bezirksgericht Baden, weshalb es zur Verhandlung kam. Hüseyin T. wehrte sich gegen die Verwahrung. «Man würde mich vom Verhalten her nicht wiedererkennen. Ich bin viel empathiefähiger. Ich bin sensibel», sagte er zum Regionalsender. Auch die stationäre Massnahme wollte er nicht fortführen. Ohne diese wäre er am 1. September 2028 ein freier Mann. Für eine ambulante Massnahme in Freiheit wäre er bereit.
«Wenn er heute in Freiheit entlassen würde, bestünde die Gefahr, dass er solche Delikte wieder begehen würde», sagte Staatsanwalt Marc Dellsperger zu Tele M1. «Die Bevölkerung ist vor dem Verurteilten zu schützen.» Laut einem psychologischen Gutachter sei er unfähig, Schuldgefühle zu zeigen. So sah das auch das Bezirksgericht: Es hat auf Verwahrung entschieden. Hüseyin. T. kann ihn vor dem Obergericht anfechten.