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Der Bund sorgt vor, oder: Von Phenoxymethylpenicillin und Parisienne

Auch zwischen den Jahren bleibt die Verwaltung nicht untätig. Zwei scheinbar nicht zusammenhängende Medienmitteilungen lassen aufhorchen.

Über die Festtage fährt auch die sonst äusserst mitteilungsbedürftige Bundesverwaltung ihren Betrieb etwas herunter. Der Rhythmus der eintrudelnden Medienmitteilungen verlangsamt sich in der besinnlichen Zeit zwischen den Jahren deutlich.

Doch untätig bleibt man in den Berner Beamtenstuben keineswegs. Am 1. Januar informiert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit per Mail über die per 1. Januar 2025 neu geltenden Steuersätze auf Tabakfabrikate.

Am 3. Januar meldet sich das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Es teilt mit, dass die Wirkstoffliste für eine Teilmengenabgabe gemäss den Empfehlung der «Taskforce Engpässe Medikamente» per 1. Januar aktualisiert worden ist. Die Liste umfasst derzeit fünf Wirkstoffe. Bei diesen darf vom Grundsatz abgewichen werden, Arzneimittel nur in der Originalverpackung abzugeben. Mit der Teilmengenabgabe soll die Reichweite der bestehenden Lagerbestände verbessert werden.

Wir fassen zusammen: Die Verfügbarkeit von nur spärlich vorhandenen Wirkstoffen wird rationiert, das Rauchen wird teurer. Die Handlung der einen Amtsstelle verleiht dem Ziel der anderen neue Dringlichkeit. Neujahr ist die Zeit der Vorsätze: Lieber jetzt mit dem Rauchen aufhören, solang man noch nicht auf eine volle Dröhnung Phenoxymethylpenicillin angewiesen ist. Das schont die Nerven und das Portemonnaie.

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