Erwischt: Regionalpolizist tippt auf dem Handy rum – während er am Rotlicht wartet
Das Warten an der Ampel kann ganz schön langweilig sein. Dachte sich am Montag wohl auch ein Mitarbeiter der Regionalpolizei Bremgarten. Um sich die Zeit am Rotlicht zu vertreiben, zückte er kurzerhand sein Handy. Dies bemerkte der Beifahrer eines Wagens in der Nebenkolonne. Auch dieser nahm sogleich sein Smartphone hervor und filmte die Szene.
Auf dem Video, das dem Newsportal «20 Minuten» zugespielt wurde, ist deutlich zu sehen, wie der Regionalpolizist durch das Herumtippen auf dem Handy vom Strassenverkehr abgelenkt ist. Für den Leserreporter ist das Verhalten des Polizeibeamten unverständlich. Gegenüber «20 Minuten» erklärt er: «Ich finde es einfach respektlos, dass der Polizist etwas selber macht, wofür er andere büssen würde – und das noch während des Dienstes.» Und weiter: «Solche Leute sollten genauso gebüsst werden, wie normale Autolenker, die erwischt werden.»
Das sagt ein Strafrecht-Experte zum Video
Gemäss Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt ein generelles Verbot für die Benutzung von elektronischen Geräten, wenn dies die Aufmerksamkeit beeinträchtigt – insbesondere darf beim Fahren keine Verrichtung vorgenommen werden, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.
Für Anwalt Emanuel Cohen, der auf Strassenverkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert ist, ist die Rechtslage klar. «Es gibt ein Bundesgerichtsurteil, das besagt, dass ein Zwei-Sekunden-Blick aufs Handy während der Fahrt – abhängig von den konkreten Umständen – erlaubt sein kann, da dies vergleichbar ist mit dem Blick auf die Armaturen», wie er gegenüber dem Newsportal erklärt.
Regionalpolizei Bremgarten nimmt zum Vorfall keine Stellung
Im Video des Anstosses sieht er demnach keinen Gesetzesverstoss: «Am Rotlicht und im Stop-and-Go-Verkehr darf man das Handy während der Stopp-Phase bedienen. Laut eines älteren Bundesgerichtsurteils darf man im ‹Stop› auch Zeitung lesen.» Wichtig sei, dass man seine Aufmerksamkeit dem Smartphone nicht so stark widme, dass man nicht mehr wahrnimmt, wenn der Verkehr wieder fliesse.
Die Aufmerksamkeit dürfe vom Gerät einfach nicht massgeblich beeinträchtigt werden. Würde der Lenker – egal, ob Polizist oder nicht – bei Grün nicht losfahren, wäre es laut Cohen womöglich eine Übertretung. Die Regionalpolizei Bremgarten, zu der der gefilmte Polizist gehört, wollte auf Anfrage von «20 Minuten» keine Stellung nehmen.(luk)