Vogelgrippe im Aargau: Ab sofort gilt entlang von Gewässern besondere Vorsicht – das müssen Sie dazu wissen
Die Vogelgrippe rückt immer näher. Anfang Jahr wurden nun auch im Kanton Bern Wasservögel mit der der hochansteckenden Variante H5N1 entdeckt. Zuvor waren schon Fälle in den Kantonen Uri, Thurgau und Schaffhausen bekannt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat deshalb weitere Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels verordnet. Die wichtigsten Punkte dazu.
Ist die Vogelgrippe ansteckend?
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei allen Vögeln, insbesondere bei Wasservögeln und Hausgeflügel, auftreten kann. Bei Hausgeflügel führt eine Infektion mit dem Virus zu schweren Erkrankungen und Verlusten.Anfang Jahr ist in den USA erstmals ein Mensch an der Vogelgrippe gestorben.Es handelte sich um eine ältere Person mit weiteren gesundheitlichen Problemen.
Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist jedoch äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können bedenkenlos konsumiert werden. Dennoch warnt der Kanton in einer Mitteilung: Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt und der zuständigen Jagdaufsicht gemeldet werden.
Hier wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet
Der Bund hat entschieden, im Kanton Aargau ab sofort entlang von Gewässern ein Beobachtungsgebiet zu errichten. Dieses gilt in einem drei Kilometer breiten Uferstreifen entlang von Aare, Limmat, Reuss und Rhein sowie um den Hallwilersee und den Klingnauer Stausee.
In den Beobachtungsgebieten müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere besonders gut beobachten und Todesfälle aufzeichnen. Krankheitssymptome und Seuchenverdachtsfälle sind einer Tierarztpraxis oder direkt dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.
Das gilt für grössere Tierhaltungen
Für Haltungen ab 50 Vögel gelten in den Beobachtungsgebieten besondere Vorschriften in Bezug auf Hygiene und Auslauf. So dürfen Hühner, Gänse und anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Die Auslaufflächen und Wasserbecken sind mit Zäunen oder Netzen gegen den Kontakt mit Wildvögeln zu sichern. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder in Aussenräumen mit dichtem Dach und vergitterten Seitenwänden gehalten werden.
Für den Zutritt zur Geflügelhaltung muss eine Hygieneschleuse eingerichtet werden. Die Hände müssen vor und nach jedem Betreten gewaschen und desinfiziert werden. Wassergeflügel und Laufvögel müssen zudem getrennt vom anderem Hausgeflügel gehalten werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in den Beobachtungsgebieten nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen erlaubt. Diese Massnahmen gelten mindestens bis Ende März 2025.
Das müssen Hobby-Geflügelhalter beachten
Alle Geflügelhaltungen müssen bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau gemeldet sein. Das gilt auch für kleine Hobbyhaltungen. Gemeldet werden müssen etwa Hühner, Enten, Gänse, Truten, Fasane und Wachteln. In der Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Virus finden sich die Details zu den geltenden Vorschriften.
Wer Geflügel hält und dies gemeldet hat, wurde vom Veterinärdienst bereits per E-Mail über die zu treffenden Massnahmen informiert – sofern der Ort in einem Beobachtungsgebiet liegt. Weitere Informationen zur Vogelgrippe sind auch auf derWebseite des BLVverfügbar.
Der Veterinärdienst ruft dazu auf, die Massnahmen konsequent umzusetzen. So soll ein Übergreifen des Virus in den Hausgeflügelbestand im Kanton Aargau vermieden werden.(pin)