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Obwohl Polizei überzeugt ist, dass er nicht angeschnallt war: Aargauer Kaffeehändler kommt glimpflich davon

Wer eine Geschwindigkeitsbusse erhält, ärgert sich im Normalfall darüber – doch bei Ole Bull ist das anders. Der Kaffeehändler aus Schinznach-Bad ist erleichtert, dass er nur 40 Franken zahlen muss, weil er zu schnell gefahren ist. Der gravierendere Vorwurf, er habe den Sicherheitsgurt nicht getragen, liess sich offenbar nicht beweisen.

Der Vorfall liegt schon über fünf Monate zurück: Am 13. August 2024 wurde Ole Bull in Gebenstorf geblitzt. Tags darauf lag beim Kaffeehändler aus Schinznach-Bad ein Übertretungsvorhalt der Stadtpolizei Baden im Briefkasten. Demnach registrierte das Messgerät eine Geschwindigkeit von 55 Stundenkilometern, nach Abzug der Toleranz war er 2 Kilometer pro Stunde zu schnell. Für diese Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts wurde eine Busse von 40 Franken fällig.

Zudem meinte die Polizei, auf dem Foto erkannt zu haben, dass Bull keinen Sicherheitsgurt trug.Sie brummte dem Unternehmer deshalb eine zweite Busse von 60 Franken auf, insgesamt hätte er also 100 Franken zahlen sollen. Der Kaffeehändler wehrte sich und hielt fest, er sei angeschnallt gewesen. Dies sei auch auf dem Polizeifoto erkennbar, das Firmenlogo auf seinem T-Shirt sei durch den Gurt teilweise verdeckt, argumentierte er.

Polizeikommandant: «Sicherheitsgurt war nicht angelegt»

Martin Brönnimann, Kommandant der Stadtpolizei Baden, widersprach entschieden: «Die Mitarbeitenden haben die Kontrollaufnahme mehrfach geprüft und halten fest, dass der Sicherheitsgurt zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht angelegt war.» Bull könne das Foto bei der Polizei einsehen – mit Vergrösserung und Detaillierung. Dafür fehle ihm die Zeit, er sei beruflich ausgelastet und habe nichts falsch gemacht, entgegnete der Kaffeehändler.

Bildvergleich: Ole Bull mit Shirt seiner Firma und dem ganzen Logo (links) – und am Steuer mit dem teilweise verdeckten Logo.
Bild: zvg/Polizeifoto

Es ärgere ihn, dass er gezwungen sei, nun Geld für einen Anwalt auszugeben, um seine Unschuld zu beweisen, sagt Bull weiter. Nachdem die Polizei nicht auf seine Forderung eingegangen war, ihm nur die Geschwindigkeitsbusse zu verrechnen, liess er die Zahlungsfrist verstreichen. Deshalb wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet, die Staatsanwaltschaft musste abschliessend über den Fall entscheiden.

Nur noch eine Geschwindigkeitsbusse

Dies ist inzwischen passiert, wie Bull mitteilt: «Am Freitag habe ich einen eingeschriebenen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen.» Der Unternehmer schickt der AZ den Strafbefehl «in Höhe der Ordnungsbusse, ohne Kosten und Gebühren», der nur auf 40 Franken lautet. Dieser sei zum 10. Januar neu ausgestellt und die Busse «bezüglich nicht angeschnallt» sei entfernt worden, schreibt er.

Ganz zufrieden ist Bull dennoch nicht: «Ich persönlich hätte hier noch ein Schreiben mit einer Entschuldigung erwartet, den kommentarlosen Strafbefehl finde ich schade.» Die Geschwindigkeitsbusse werde er natürlich begleichen, dieser Vorwurf sei schliesslich belegt, ergänzt der Unternehmer.