Weil er 14-jährige Spielerin küsste und anfasste: Vorbestrafter Aargauer Fussballtrainer wird erneut verurteilt
Fussball ist ein Sport mit Siegen, Glücksgefühlen und schönen Momenten als Team. Aber es gibt auch schlimme Momente. Damit sind nicht Niederlagen oder ein verfehlter Penalty gemeint, sondern ein Fall, der sich im August 2022 im Aargau abgespielt haben soll und kürzlich vor dem Bezirksgericht Bremgarten behandelt wurde.
Der Fall spielte sich im Sommer vor zwei Jahren ab. Eine 14-jährige Fussballerin wurde von ihrem Trainer angefragt, ob sie gemeinsam mit zwei weiteren Mädchen bei einem anderen Klub aushelfen und an einem Turnier teilnehmen möchte.
«Ich habe ambitionierte Absichten im Fussball gehabt und weil ich schon lange nicht mehr gespielt habe, wollte ich ein Feedback von ihm einholen», sagt die heute 16-jährige Klägerin. Auf dem Heimweg vom Turnier machten die drei Spielerinnen und der Trainer noch einen Halt in einer Freiämter Gemeinde, um Material zu verräumen. Die Klägerin half als Einzige mit und nutzte die Zeit, um ein Feedback einzuholen. Die anderen beiden Frauen warteten im Auto.
Er soll sie in der Garderobe geküsst haben
Als die Bälle verstaut waren, gingen das Mädchen und der Trainer in eine Garderobe. Der Trainer schloss dabei die Tür und umarmte die junge Fussballspielerin. Dies geht aus der Anklageschrift hervor und bestätigt das Mädchen vor Gericht erneut. Schliesslich soll er sie auf eine Bank gedrückt, mehrfach geküsst und gestreichelt haben. Sie habe ihm mehrmals gesagt, dass er aufhören solle.
«Ich habe es am Anfang für mich behalten und mich geschämt», sagt die Klägerin und fügt hinzu: «Zunächst habe ich den Fehler bei mir gesucht.» Eines Tages brach sie im Fussballtraining zusammen und erzählte ihrer Familie von den Geschehnissen im August 2022. Auch über zwei Jahre später verfolgt sie die Geschichte immer noch. Vor Gericht weint sie.
Sie habe sich überlegt, ob sie ihm falsche Signale geschickt hat, habe sich jedoch nie von ihm angezogen gefühlt. «Ich habe gesehen, dass sie meine Muskeln musterte und sich dabei auf die Lippen biss», kommentiert der 24-Jährige zu ihrem Interesse. Dies habe aber nichts bei ihm ausgelöst.
Der Angeklagte sagt, dass aktuell abgeklärt wird, ob er das Asperger-Syndrom habe. Dies würde auch die Emotionslosigkeit erklären, sagt er. Das findet auch sein Verteidiger in seinem Plädoyer: «Ich bin kein Facharzt, aber seine mangelnde Empathie ist auffallend.»
Mutter will, dass Trainer besser überprüft werden
Der Fall hat sich gemäss dem Beschuldigten ganz anders abgespielt. Sie hätten die Bälle zwar verstaut, doch anschliessend sei die Spielerin auf die Toilette gegangen. Dies bestreitet jedoch die Klägerin.
Der Strafverteidiger spricht von einem klassischen Vier-Augen-Delikt und fordert deshalb einen Freispruch. «Ich möchte dem Opfer nicht zu nahe treten, aber es war keine Vergewaltigung.»
Mittlerweile ist der 24-Jährige nicht mehr als Fussballtrainer tätig. «Ich habe kein Bedürfnis mehr, sondern will jetzt als Schiedsrichter für Gerechtigkeit sorgen», sagt er. Innerhalb weniger Jahre war er bei sieben Vereinen im Aargau und der Umgebung tätig. «Man muss genauer schauen, wen man als Schiri oder Trainer anstellt», sagt die Mutter der Klägerin. Denn der Trainer ist bereits vorbestraft, weil er eine Beziehung mit einem Kind einging.
Beschuldigter hat Neigung zu Minderjährigen
«Ich habe keine speziellen Vorlieben», sagt er auf die Frage nach seinen sexuellen Vorlieben. Das sieht der Gerichtspräsident aber anders: «Ich attestiere Ihnen eine gewisse Neigung zu Minderjährigen» und fügt hinzu: «Ich glaube Ihnen kein Wort.»
Er verurteilt den Trainer wegen sexueller Handlungen mit einem Kind sowie sexueller Nötigung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe bedingt zu einer Probezeit von vier Jahren. Weiter wurde das damalige Urteil aufgehoben und dem Beschuldigten eine Verbindungsbusse von 2000 Franken sowie die Busse des damaligen Verfahrens auferlegt.
Der Fussballtrainer erhielt ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Zudem muss er dem Mädchen eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen. Der Gerichtspräsident sagt abschliessend zur Klägerin: «Ich bewundere, dass Sie den Mut gehabt haben – das haben Sie gut gemacht.»