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Bundesrat hat entschieden: Künftig dürfen keine Kinder mehr aus dem Ausland adoptiert werden

Selbst mit einem strengen Adoptionsrecht seien Missbräuche nicht auszuschliessen. Zum Schutz der Kinder verbietet deshalb der Bundesrat künftig die internationalen Adoptionen.

Es ist ein düsteres Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte, das heute geschlossen wird: Der Bundesrat verbietet künftig internationale Adoptionen. Er reagiert damit auf eine missbräuchliche Praxis in der Vergangenheit. Vor allem in den 1980er- und 1990er-Jahren sind Tausende von Kinder zwecks einer Adoption in die Schweiz eingereist.

Diese Kinder sind heute erwachsen. Viele von ihnen stellen Fragen zu ihrer Herkunft – und finden keine Antworten. Mehrere Studien haben in den vergangenen Jahren irreguläre Praktiken bis hin zu Kinderhandel im Ausland und ein Behördenversagen in der Schweiz publik gemacht.

In der Folge beauftragte der Bundesrat eine unabhängige Expertengruppe, die aktuelle Praxis und eine allfällige Gesetzesrevision zu prüfen. Diese Expertengruppe kommt zum Schluss, dass selbst mit einem revidierten und strengen Adoptionsrecht Missbräuche nicht vollständig auszuschliessen seien.

Deshalb steht der Bundesrat nun auf die Bremse: Er verbietet internationale Adoptionen in Zukunft. Zwar weist er darauf hin, dass es durchaus Beispiele von korrekten Adoptionen gäbe und die auch aus Sicht der Kinder und Eltern geglückt seien. Doch ein Verbot sei die «beste Möglichkeit, alle Betroffenen, insbesondere die Kinder, ausreichend zu schützen», hält der Bundesrat fest. Geprüft werde, ob allfällige Ausnahmen möglich sein sollen, insbesondere für innerfamiliäre Adoptionen. Wann das Verbot genau eintritt, ist noch unklar. Bis Ende 2026 soll eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorliegen. Die Inlandadoptionen sind von diesem Entscheid nicht betroffen.

Auslandsadoptionen sind stark rückläufig

Die internationale Adoptionen beschäftigen auch andere Länder. Im vergangenen Jahr hat Holland ebenfalls ein Moratorium für Auslandsadoptionen beschlossen. In der Schweiz sind vom künftigen Verbot verhältnismässig wenige Familien betroffen. Die Auslandsadoptionen sind stark rückläufig. Derzeit seien es noch rund dreissig Fälle pro Jahr, teilt das Bundesamt für Justiz mit. Auf Anfrage heisst es, dass aktuell noch 110 Dossiers mit Haager Vertragsstaaten bei der Bundeszentralbehörde in Bearbeitung seien. Es können aber durchaus mehr sein, da bei den Nicht-Vertragsstaaten des Haager-Adoptionsübereinkommens die Kantone zuständig sind.

Die Zahl offener Dossiers sei auf die langen Wartezeiten im Adoptionsprozess zurückzuführen, der sich über mehrere Jahre erstrecken könne, teilt das Bundesamt für Justiz mit. So befänden sich noch Dossiers in Bearbeitung, die bereits 2019 eingereicht und ins Ausland übermittelt worden seien. Zudem würden mehr als ein Drittel der Dossiers ohne erfolgreiche Adoption abgeschlossen werden.