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Gesamtrevision Nutzungsplanung: Jetzt sind die Inputs der Bevölkerung gefragt

Murgenthal muss seine Nutzungsplanung auf den neusten Stand bringen. Das bringt einige Neuerungen mit sich. Die Mitwirkung startet im Februar. 

Die Nutzungsplanung der Gemeinde Murgenthal hat ihren zeitlichen Horizont überschritten. Die aktuelle Planung stammt aus dem Juni 2000; der Kulturlandplan gar aus dem Jahr 1996. Weil gemäss Raumplanungsgesetz Nutzungspläne alle 15 Jahre überprüft und allenfalls angepasst werden müssen, läuft in Murgenthal aktuell die Revision der Pläne.

Hintergrund: Seit der letzten Gesamtrevision sind übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen revidiert worden, was zu Anpassungsbedarf bei der kommunalen Planung führe, wie der Gemeinderat in den aktuellen Gemeindenachrichten schreibt. Auf Bundesebene sind dies das Raumplanungs- und das Gewässerschutzgesetz sowie auf kantonaler Ebene der Richtplan, das Baugesetz und die Bauverordnung. «Letztere wurde infolge des Beitritts des Kantons Aargau zum Konkordat über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) überarbeitet und verpflichtet die Gemeinden, ihre Rechtsgrundlagen an die dort verwendeten Begriffe und Messweisen anzupassen», erläutert der Gemeinderat.

Die Gesamtrevision der Murgenthaler Nutzungsplanung erfolgte unter der Leitung des Gemeinderats durch eine speziell dafür eingesetzte Nutzungsplanungskommission, die fachlich durch das Planungsbüro Planar AG, Zürich, begleitet wurde.

In seiner Mitteilung führt der Gemeinderat bereits die wichtigsten Neuerungen auf, die im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vorgesehen sind. Die Planung stützt sich grundsätzlich auf das unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitete räumliche Entwicklungsleitbild (REL) sowie auf die Vorgaben des Bundes und des Kantons.

Riken und Glashütten als Wohnstandorte

Dabei soll der Ortsteil Murgenthal Dienstleistungs- und Versorgungszentrum sein, während Riken und Glashütten für qualitativ hochwertige Wohnstandorte stehen. Die Weiler Walliswil und Balzenwil sollen erhalten und gepflegt werden. «In allen Gemeindeteilen soll eine lagegerechte Innenentwicklung stattfinden und ein Wohnangebot für alle Generationen bereitgestellt werden», hält der Gemeinderat fest. Eine verdichtete Bauweise werde speziell in der Nähe des Bahnhofs gefördert.

Der Ortsteil Murgenthal soll vor allem Versorgungs- und Dienstleistungszentrum sein.
Bild: Janine Müller

Der Kanton schreibt im Siedlungsgebiet eine Einwohnerdichte von mindestens 40 Einwohnern pro Hektare vor. Entsprechend dürfen Baulandflächen nur für die in den nächsten 15 Jahren zu erwartende Bevölkerungszahl bereitgestellt werden. Gemäss neusten Prognosen von Statistik Aarau werden im Jahr 2040 in Murgenthal 3750 Menschen leben, so die Exekutive. Für das Erreichen der Mindest-Einwohnerdichte seien keine nennenswerten Auszonungen erforderlich. «Allerdings müssen Grundstückteile, welche in der Praxis – zum Beispiel wegen einzuhaltender Abstände – nicht bebaubar sind, der Grünzone zugewiesen werden, und in Einfamilienhausgebieten muss die Verdichtung gefördert werden», heisst es weiter. Der Gemeinderat betont, dass er Glashütten nicht zur Grossstadt machen wolle, «aber ohne eine gewisse Aufstockung sind die vom Kanton gesetzten Zielwerte nicht zu erreichen». Der Plan ist, dass zusätzlich kleinere Wohnungen entstehen, die es älteren Personen – oder auch jungen, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen – ermöglichen, im Quartier zu bleiben.

Grössere Auszonungen sind nur in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen geplant: Fahracker, Schulanlage Hohwart, bei der Kirche Glashütten und beim Friedhof Riken. Eine Verwendung dieser Flächen zu öffentlichen Zwecken sei in den nächsten 15 Jahren nicht absehbar.

Öffentliche Räume müssen attraktiv gestaltet sein

Änderungen sind zudem bei Arealüberbauungen und beim Nutzungsbonus vorgesehen. Für die Umnutzung bestimmter Areale im Zentrum gilt eine Gestaltungs- bzw. Erschliessungplanpflicht. Vorgaben gibt es auch für öffentliche Räume – auch für solche in Privatbesitz. Diese müssen attraktiv gestaltet sein, insbesondere für Fussgänger und Velofahrer.

Weiter regelt die neue Nutzungsplanung die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Neue Gemeindebauten sollen nach dem neusten Stand der Technik energieeffizient sein. Steingärten sind künftig zwar noch erlaubt, solche ohne ökologischen Wert seien aber nur auf «untergeordneten, klar abgegrenzten Flächen zulässig». Zudem sind Skybeamer und Objektbestrahlungen verboten. Aussenbeleuchtungen und Leuchtreklamen müssen von 22 bis 6 Uhr dunkel sein, um Lichtverschmutzung zu verhindern. Neu festgelegt wurden die Abgrenzungen der Weilerzonen. Hier sind Neubauten nicht zulässig. «Die den Weiler prägenden Gebäude sind zu erhalten», so der Gemeinderat. Einige Gebäude seien in ihrer Substanz geschützt. Bei diesen muss die Aussenhülle erhalten werden. Andere wiederum dürfen abgebrochen und wiederaufgebaut werden.

Kaskadenmodell bei Mobilfunkantennen

Bei Mobilfunkantennen plant die Gemeinde die Einführung des Kaskadenmodells. Heisst: Die Antennen sollen prioritär in der Arbeitszone stehen. Zweite Priorität hat die Zone WA3, die Zentrumszone sowie die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Dritte Priorität haben die Wohnzonen W2 und W3. «In Bauzonen untergeordneter Priorität darf eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn dies in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist», hält der Gemeinderat fest.

Die neue Nutzungsplanung sieht vor, dass einige öffentliche und private Gebäude neu unter Substanzschutz gestellt werden. Dies betrifft unter anderem die Kirche, das Gemeindehaus und den Rotkanal. Die Unterschutzstellung von Naturobjekten (Einzelbäume, Hecken und Feldgehölze, Waldränder, Weiher) wurde von Grund auf neu geprüft.

Am Mittwoch, 12. Februar, findet um 19 Uhr im Gemeindesaal Riken eine Orientierungsversammlung statt. Mitglieder der Nutzungsplanungskommission und des Gemeinderates sowie Mitarbeitende des Planungsbüros und der Gemeindeverwaltung informieren über die Nutzungsplanung und beantworten offene Fragen. Die Mitwirkung startet am 10. Februar. Wer sich beteiligen will, kann dies tun unter www.mitwirken-murgenthal.ch.

Eine Antwort zu “Gesamtrevision Nutzungsplanung: Jetzt sind die Inputs der Bevölkerung gefragt”

  1. Es ist dem Gemeinderat Murgenthal hoch anzurechnen, dass er das Kaskadenmodell einführt. Das von den Mobilfunkbetreiberinnen bevorzugte „Dialogmodell“ wird seines Namens nämlich nicht gerecht: Hat die Mobilfunkbetreiberin einen unterschriebenen Standortgebervertrag, erfährt der Gemeinderat erst dann, was wo geplant ist. Was gibt es dann noch zu besprechen? Das „Dialogmodell“ entspricht deshalb wohl eher einer Nebelpetarde. Als Beispiel die Swisscom in Strengelbach 2023. Trotzdem sollte sich die interessierte Aargauer Bevölkerung jeweils ab Herbst bei ihren Bauverwaltungen erkundigen, was Salt, Sunrise, Swiss Towers und Swisscom im nächsten Jahr an weiteren resp. auszubauenden Mobilfunk-Antennenanlagen planen. Dazu müssen diese jährlich die „Datenlieferung Mobilfunknetzplanung“ einreichen.

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