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«Ich bin kein Schwerverbrecher»: Freiämter erhält «kein strenges Urteil», obwohl er über 2300 Kinder- und Tierpornos besass
Wer im Internet Kinderpornos konsumiert, kann Besuch vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) erhalten. So ging es auch einem 24-jährigen Freiämter, der am Donnerstagmorgen im Gerichtssaal nach einer viertelstündigen Verspätung in Muri auf der Anklagebank Platz nahm.
Es war ein gewöhnlicher Donnerstagabend im Januar 2023, als plötzlich mehrere Polizisten das Haus durchsuchten, in dem der Beschuldigte mit seinen Eltern im Bezirk Muri wohnte.
Wenige Monate zuvor war eine Meldung bei der NCMEC CyberTipline eingegangen. Dies ist eine Online-Meldestelle des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), die Berichte über Online-Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern entgegennimmt, analysiert und an Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.
Bei der Hausdurchsuchung nahmen die Polizisten Computer, Laptop, Handy und Speicherkarten mit, die dem jungen Mann gehörten. Darauf waren über 2300 Bilder und Videos gespeichert, die kinderpornografische, tierpornografische sowie grausame und gewalttätige Inhalte zeigten.
Mehr Neugier statt exzessiver Konsum
Auch bei der Arbeit besuchten drei weitere Polizisten den Beschuldigten und durchsuchten seinen Schrank. Nach diesem Vorfall wurde er bei der Arbeit freigestellt. Heute hat er einen neuen Job in einem Hallenbad und einer Eisbahn, wo auch Kinder schwimmen oder auf den Schlittschuhen herumflitzen.
Dass das NCMEC den jungen Freiämter entdeckte, war kein Zufall. Denn er lud im Oktober 2022 unter seinem Namen kinderpornografische Bilddateien auf die Onlinecloud Dropbox hoch. Fast zwei Monate später verschickte er via Instagram Inhalte, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigten.
Der Beschuldigte war deshalb wegen mehrfacher Verbreitung von harter Pornografie angeklagt. Weiter konsumierte er über fast vier Jahre verbotene Videos und Bilder. Darunter fallen Inhalte mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, aber auch Tieren sowie Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen.
Zu den Tierpornos distanziert er sich klar, schliesslich besitze er sein ganzes Leben lang Katzen. «Ich war jünger und dümmer», sagt er und begründet seine Taten: «Es war mehr die Neugier und nicht ein exzessiver Konsum.» Die Zahlen sagen aber etwas anderes. Doch er beteuert: «Klar, es sind viele Inhalte. Ich habe vielleicht höchstens 10 Prozent davon angeschaut.»
Er speicherte Pornos separat auf USB-Stick
Wie in der Anklageschrift weiter steht, musste der Beschuldigte die Fotos und Videos aktiv speichern, da sein Handy so eingestellt war, dass die Nachrichten auf Whatsapp und Telegram nicht automatisch gespeichert wurden. Einige dieser Fotos und Videos speicherte der junge Freiämter auch auf seinem PC und Berufsschul-Laptop sowie auf einem USB-Stick. «Es ist für mich schleierhaft, wieso ich das gemacht habe», sagt er.
Daneben besass er Videos von Gewaltdarstellungen sowie solchen mit grausamen Gewalttätigkeiten gegen Minderjährige. Darunter war etwa auch ein Bild von zwei toten Kleinkindern zu finden.
Am Donnerstagmorgen zeigt er sich mehrmals einsichtig und bereut seine Taten. Für ihn sei die Sache abgeschlossen. Der Beschuldigte ist bereits in psychiatrischer Behandlung, aber nicht wegen dieser Anklage. «Für mich sind andere Probleme wichtiger, die haben für mich Priorität», sagt er und fügt hinzu: «Ich bin kein Schwerverbrecher und hätte in einer Selbsthilfegruppe nichts verloren.»
Gericht weist ihn zur Beratung an
Die Gerichtspräsidentin folgt den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilt ihn schliesslich bedingt zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken zahlen und hat ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Wie es mit einem Job weitergeht, ist unklar.
«Es ist sicher kein strenges Urteil», sagt sie. Aber gewisse Aussagen habe sie stutzig gemacht. «Was mich bei Ihnen umtreibt, ist die Frage, ob Sie den Ernst der ganzen Sache wirklich erfassen können.»
Anders als die Staatsanwaltschaft weist das Gericht ihn zu einer psychiatrischen Beratung an. Die Gerichtspräsidentin möchte sichergehen, dass er alle Hilfe erhält, die er braucht, um sich davon zu distanzieren.