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Sprecher der Staatsanwaltschaft zum Feuerwehrdrama von Aarau: «Wir erwarten die Ersteinschätzung der Rechtsmedizin in den nächsten Tagen»

Die Witwe eines 51-jährigen Feuerwehrmannes, der nach einem Einsatz starb, kritisiert die aus ihrer Sicht zu langsam verlaufenden Ermittlungen. Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, nimmt Stellung zu den Vorwürfen und sagt, ein erster Befund zur Todesursache dürfte bald vorliegen.

Nach einem Einsatz auf dem Dach eines Firmengebäudes im Aarauer Schachenist ein Feuerwehrmann am 12. Januar gestorben.Bisher ist die Todesursache unbekannt, der 51-Jährige brach offenbar zusammen und verstarb trotz Reanimationsversuchen später im Spital. Die Witwe des Mannes hat Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht und Markus Leimbacher als Anwalt engagiert. Die beiden kritisieren, die Ermittlungen liefen schleppend und dauerten zu lange – die AZ hat Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, mit den Vorwürfen konfrontiert.

Die Witwe des Opfers und ihr Anwalt kritisieren, dass die Frau über die Todesursache nicht informiert wurde. Zudem könne es laut Aussage der Staatsanwaltschaft mehrere Monate dauern, bis der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin vorliege.

Adrian Schuler:Wir verstehen, dass die Ungewissheit für die Angehörigen eine grosse Belastung darstellt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung zur Klärung der Todesursache eingeleitet und das Institut für Rechtsmedizin mit der Obduktion beauftragt. Die Dauer unserer Untersuchungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den hier notwendigen Analysen und Zusatzabklärungen. Diese benötigen eine gewisse Zeit, damit ein verlässliches Ergebnis vorliegt. Es ist uns bewusst, dass dies für die Angehörigen eine schwierige Situation ist, aber die sorgfältige und gründliche Klärung der Umstände hat oberste Priorität.

Auf dem Dach dieses Gebäudes im Schachen Aarau starb am 12. Januar ein Feuerwehrmann im Einsatz – die Todesursache ist noch unklar.
Bild: Fabian Hägler

Der Anwalt der Frau hat eine Strafanzeige gegen unbekannt mit der Forderung nach weitergehenden Untersuchungen eingereicht. Lässt sich das Verfahren dadurch beschleunigen?

Die Strafanzeige des Anwalts führt nicht zu einer Verfahrensbeschleunigung. Die Staatsanwaltschaft hat bereits von sich aus eine Untersuchung zur Klärung der Todesumstände eingeleitet. Die Dauer der Untersuchungen hängt nicht davon ab, ob eine Anzeige erstattet wurde, sondern davon, welche Abklärungen erforderlich sind, um eine fundierte Beurteilung zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft arbeitet mit der gebotenen Sorgfalt und so rasch wie möglich an der Klärung des Falls.

Die Witwe verlangt unter anderem die Zustellung des Einsatzrapports der Kantonspolizei und der Feuerwehr. Kann und wird die Staatsanwaltschaft ihr diese Akten zustellen?

Adrian Schuler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Aargau.
Bild: zvg

Selbstverständlich erhalten direkte Angehörige nach Abschluss einer Untersuchung Einsicht in die relevanten Akten. Bei laufenden Verfahren unterliegt die Akteneinsicht normalerweise den strafprozessualen Vorgaben. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die laufenden Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden. Bei offenen Verfahren kann es vorkommen, dass Angehörige – so schwierig das für sie auch sein mag – Geduld aufbringen müssen, bis eine Offenlegung möglich ist. Im vorliegenden Fall kam die zuständige Verfahrensleitung allerdings zum Schluss, dass eine Herausgabe der vorhandenen Akten absolut vertretbar ist.

Ihr Rechtsanwalt kritisiert, er habe bisher nicht alle Akten erhalten. Was ist der Grund dafür?

Die Akten wurden der Witwe respektive ihrem Vertreter bereits elf Tage nach dem Ereignis zur Verfügung gestellt. Allerdings benötigt die Erstellung der Akten auch Zeit. Derart kurz nach dem Ereignis liegen schlicht noch nicht alle Informationen in schriftlicher Form vor, auch uns nicht. Wir verstehen, dass diese Wartezeit für Trauernde oft schwer nachvollziehbar ist. Gerade im Interesse der Hinterbliebenen arbeiten alle Stellen jedoch am sorgfältigsten, wenn wir die gesetzlichen Vorgaben professionell einhalten.

Der Anwalt der Frau hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, vom Institut für Rechtsmedizin eine Zusammenfassung der Obduktionsergebnisse zu verlangen. Der Staatsanwalt sagte ihm, er werde mit der Rechtsmedizinerin Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob dies möglich sei. Ist dies im aktuellen Fall bei einem laufenden Verfahren denkbar?

Bei dieser Untersuchung wurde ein Gutachten bei der Rechtsmedizin in Auftrag gegeben. Diese detaillierten Analysen sind aufwendig und benötigen entsprechend Zeit. Nach der Eingabe der Opferseite haben wir nun zusätzlich um eine Ersteinschätzung gebeten. Wir erwarten diese in den kommenden Tagen. Selbstverständlich werden wir diese vorläufige Stellungnahme dann auch weitergeben.