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Taubenzüchter muss Strafe wegen Tierquälerei bezahlen – er tötete Tiere, indem er sie auf den Boden schlug

Wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Tierquälerei und Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung wird ein Aargauer Taubenzüchter bestraft.

Ein Aargauer Taubenzüchter hat nicht gut zu seinen Tieren geschaut. Laut Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, hat der Mann mehrfach überzählige Jungtiere ohne vorgängige Betäubung und ohne Fachkenntnisse getötet, «indem er sie auf den Boden schlug». Damit hebe der Beschuldigte den Tieren unnötig Schmerzen und Qualen zugefügt, was ihm als langjähriger Taubenzüchter bewusst gewesen sei, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Doch das ist längst nicht das einzige Vergehen: So wurde die gesetzlich geforderte Fläche von 2000 cm2 pro Taube (das entspricht einer Fläche von 40 × 50 cm) deutlich unterschritten – im Schlag waren über 200 Tiere. Die Überbelegung habe ein artgerechtes Verhalten der Tiere verunmöglicht, weil sie sich nicht genügend bewegen und keine ausreichende Distanz zu Artgenossen halten konnten, heisst es weiter. Das habe den Tieren unnötigen Stress verursacht.

Schmutzige Käfige, zu wenig Nester

Auch Nistzellen oder Nester sowie Sitzgelegenheiten waren nicht genügend vorhanden. Pro Taubenpaar ist eine Nistzelle vorgeschrieben, vorhanden waren lediglich 52.

Sämtliche ebenen Flächen waren mit Gitter ausgelegt, deswegen konnten die Tauben ihre Füsse nicht korrekt auf dem Boden aufsetzen. Zudem hat der Mann den Käfig nicht regelmässig gereinigt, Innen- und Aussenbereiche des Taubenschlags und die Sitzstangen waren mit Kot verschmutzt.

Der Mann hält aber nicht nur Tauben, sondern hat auch einen Hund. Für den Rottweiler – es handelt sich dabei um einen sogenannten Listenhund – fehlte ihm allerdings die kantonale Halterberechtigung.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, Tierquälerei und Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 110 Franken (17’600 Franken) und einer Busse von 4000 Franken. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 1400 Franken.