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Junglenker überholt auf der Staffelegg mit 43 km/h zu viel zwei Autos – Pech für ihn, dass eines davon eine Polizeipatrouille war

Auf der Staffeleggstrasse wurde ein Mann Anfang 20 bei einem gefährlichen Überholmanöver erwischt. Es wäre beinahe zu einem Unfall gekommen.

An einem Donnerstagabend im März 2023 fuhr ein Mann Anfang 20 auf der Staffeleggstrasse von Densbüren in Richtung Aarau. Die beiden Autos vor ihm waren ihm offensichtlich nicht schnell genug. Deshalb startete er auf der 80er-Strecke ein Überholmanöver – allerdings ein ziemlich riskantes.

Es geschah in einer unübersichtlichen Rechtskurve auf Densbürer Seite: Der junge Mann beschleunigte seinen Mercedes auf über 120 km/h, um die beiden vor ihm fahrenden Autos zu überholen. Das war keine gute Idee. Denn: Auf der Gegenspur näherte sich ein Postauto. Dessen Fahrer reagierte noch mit einer warnenden Lichthupe, doch die Überholaktion war schon in vollem Gange. Geistesgegenwärtig trat der Fahrer des zweiten überholten Autos auf die Bremse und wich aus. So schaffte es der Mercedes noch zurück auf seine Normalspur, bevor es zum Crash gekommen wäre.

Das ganze Szenario wurde auf Video aufgezeichnet. Beim ersten der beiden überholten Fahrzeuge handelte es sich nämlich um ein Patrouillenfahrzeug der Kantonspolizei Aargau. Deshalb konnte eruiert werden, dass der junge Mann während des Überholmanövers mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h fuhr. Dabei überschritt er die örtlich zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h um ganze 43 km/h.

Zwar versuchte der Mercedes-Fahrer, das Beweisvideo aus den Akten entfernen zu lassen. Gleichzeitig focht er seinen Strafbefehl an. Das Obergericht behandelte deshalb die Beschwerde gegen die Beweismittelverwertbarkeit nicht und verwies den Mann ans Bezirksgericht. Er entschied sich letztlich dazu, die Beschwerde gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, weshalb dieser nun rechtskräftig ist.

Für sein Vergehen wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken und einer Busse von 1100 Franken verurteilt. Hinzu kommen 1600 Franken Strafbefehlsgebühr und Auslagen, wodurch insgesamt 2700 Franken zulasten des Beschuldigten gehen.