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Kiesgruben-Krach: «Gründlich untersuchen und angemessene Massnahmen ergreifen»

Die Lehner Kies- und Betonwerk AG sieht sich in Gebenstorf mit Klagen aus der Bevölkerung konfrontiert, mit der Gemeinde liegt sie im Clinch. Im Branchenverband ist sie nicht Mitglied. Dies hält der Geschäftsführer des Verbands fest – und lässt in einer Stellungnahme durchblicken, was er vom Vorgehen der umstrittenen Firma hält.

«Verfehlungen einer Unternehmung in unserer Branche»: So bezeichnet der Verband der Kies- und Betonproduzenten die Tätigkeiten der Firma, die in Gebenstorf einen Recyclingplatz betreibt. Nach dem Artikel über denKiesgruben-Krach mit Kritik von Anwohnern,einem Baustopp der Gemeinde, einem laufenden Strafverfahren und einer Immissionsklage hat der Verband der AZ eine Stellungnahme zukommen lassen.

Darin hält Geschäftsführer Gerhard Moser fest, die Lehner Kies- und Betonwerk AG sei kein Mitglied des Verbands. Moser schreibt weiter: «Wir vertrauen darauf, dass die zuständigen Instanzen den Fall gründlich untersuchen und angemessene Massnahmen ergreifen werden.» Der Verband der Kies- und Betonproduzenten sei bereit, bei der Förderung von Transparenz und Verantwortung in der Branche mitzuwirken.

Auf Nachfrage der AZ sagt der Geschäftsführer, er kenne die Situation in der früheren Kiesgrube in Gebenstorf und habe selber von Reklamationen der Nachbarschaft gehört. «Inhaltlich kann ich dazu keine Stellung nehmen, weil mir keine Akten des Falls vorliegen und mehrere Verfahren noch laufen.» Moser bestätigt aber, dass die Lehner Kies- und Betonwerk AG eine der wenigen Firmen aus der Branche ist, die nicht Mitglied des kantonalen Verbands ist.

Verbandsmitglieder verpflichten sich zur Nachhaltigkeit

Gerhard Moser, Geschäftsführer beim Branchenverband der Kies- und Betonproduzenten Aargau
Bild: zvg

Deshalb hat das Unternehmen auch die Nachhaltigkeits-Charta nicht unterschrieben, der sich alle Mitgliedsfirmen verpflichtet haben. Darin sind Grundsätze aus den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft formuliert. Moser betont, der Verband setze sich für die Einhaltung der hohen Standards in puncto Umweltschutz, Sicherheit und ethisches Verhalten ein. Man sei bestrebt, eine positive und verantwortungsvolle Entwicklung in der Branche zu fördern.

Der Geschäftsführer hält weiter fest: «Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Mitglieder über die besten Praktiken und gesetzlichen Anforderungen zu informieren und sie zu unterstützen.» Der Slogan des Verbands lautet: «Mineralische Rohstoffsicherung im Einklang mit Natur und Gesellschaft.» Ob die Lehner Kies- und Betonwerk AG die Grundsätze der Nachhaltigkeits-Charta oder diesen Slogan verletzen würde, will Moser nicht kommentieren.

Kontrollen durch nationalen Verband finden jährlich statt

In einem Brief an einen Anwohner, der die Schliessung des Betriebs verlangte, schrieb der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger: «Die Abteilung für Umwelt wird im Lauf des Jahres 2025 Augenscheine durchführen, um die Umsetzung und Wirkung der verlangen Massnahmen zur Staubreduktion zu überprüfen.» So werde festgestellt, ob die Voraussetzungen für eine erneute Erteilung einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung gegeben seien. Diese wurde der Lehner Kies- und Betonwerk AG zuletzt nur für jeweils ein Jahr erteilt, die aktuelle Bewilligung läuft Ende September 2025 aus

Attiger schreibt weiter, jeder Betrieb mit einer solchen Bewilligung zur Annahme von Bauabfällen werde jährlich im Auftrag des Kantons «durch den Branchenverband Baustoffkreislauf Schweiz inspiziert». Auf der Website des Verbands ist eine Liste der Inspektionen 2023zu finden, dort ist auch die Lehner Kies- und Betonwerk AG aufgeführt. An den Inspektionen nehmen zum Teil auch Vertreter der kantonalen Bewilligungsbehörden sowie Gemeindevertreter teil. Ob dies 2023 in Gebenstorf der Fall war, geht aus der Liste nicht hervor.

Ziel der Inspektionen ist es, die Einhaltung der abfall- und umweltrechtlichen Anforderungen für Aufbereitungs- und Entsorgungsbetriebe von Bauabfällen zu überprüfen. Die Inspektoren und Inspektorinnen prüfen unter anderem, ob alle Bewilligungen vorhanden oder beantragt und Pläne nachgeführt sind. Weiter heisst es auf der Website des Verbands: «Dank den gemeinsamen Anstrengungen und der engen Zusammenarbeit des Inspektorates mit den Bewilligungsbehörden arbeiten die inspizierten Betriebe im Rahmen der Auflagen.»