
Töffli frisiert: Vater versuchte, Sohn vor Strafverfolgung zu bewahren – jetzt wurde auch der Garagist gebüsst
Dieser Versuch, die Strafverfolgungsbehörden zu täuschen, ging gründlich nach hinten los: Wie das ZT Ende Dezember berichtete, wollte ein Vater seinem Sohn aus der Patsche helfen, nachdem dieser von der Polizei mit einem frisierten Töffli erwischt wurde. Der damals 44-jährige Aargauer war noch am selben Tag zusammen mit seinem Sohn zur Werkstatt gefahren, in der das konfiszierte Motorfahrrad stand.
Dort wechselte der Vater die Vergaserdüsen des «Puch Maxi S» aus. Nachdem dies nur einen geringen Einfluss auf die Leistung des Motorfahrrads zeigte, montierte der Mann einen Luftfilter samt Frischluftschlauch, der zuvor mittels Klebebands verengt worden war. «Dadurch wurde ein Leistungsabfall beim Motorfahrrad erzeugt», heisst es im Strafbefehl.
Weil der Vater durch die Manipulationen seinen Sohn der Strafverfolgung entziehen wollte, wurde der Mann wegen Begünstigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 110 Franken (3300 Franken) und einer Verbindungsbusse von 600 Franken verurteilt. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Auslagen von 835 Franken. Gegen den Sohn lief ein separates Verfahren bei der Jugendanwaltschaft.
Garagist war Gehilfe des Vaters
Woher der Vater wusste, wo das Töffli zur Untersuchung hingebracht wurde, war aus dem Strafbefehl nicht ersichtlich. Möglicherweise kannten sich der Vater und der Garagist. Denn kürzlich wurde auch ein Strafbefehl gegen den Garagisten rechtskräftig wegen Gehilfenschaft zur Begünstigung.
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, habe der Beschuldigte gewusst, dass an jenem Motorfahrrad leistungssteigernde, nicht typenkonforme Fahrzeugteile verbaut waren, wodurch dieses eine höhere Geschwindigkeit erreichte, als gesetzlich erlaubt ist. Durch die Unterstützung bei den Manipulationen habe der Beschuldigte dem Vater dabei helfen wollen, dessen Sohn vor dem ihm drohenden Jugendstrafverfahren zu schützen.
Gegen den Garagisten wurde eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 110 Franken (2200 Franken) erlassen. Er muss eine Busse von 500 und Gebühren von 800 Franken bezahlen.