
Täuschend echte Spielzeugpistolen fallen in der Schweiz unter das Waffengesetz.Diese Aufnahme entstand an einer Gerichtsverhandlung in Aarau; oben ist die echte Waffe abgebildet, unten die Imitationswaffe.
Bild: Florian Wicki
Marc Jaisli in der Temu-Falle: Höchster Buchser wegen Waffendelikt verurteilt
Er wollte eigentlich ein Geschenk bestellen. Doch das blieb am Zoll hängen – und kostet den SVP-Politiker nun eine happige Busse. Damit ist er nicht alleine.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Ich bin bereits registriert und möchte mich einloggen.
Ich habe noch keinen Login und möchte mich registrieren
Registrieren
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00