
Mitarbeiter einer Metzgerei muss Busse zahlen – weil er sich weigerte, eine Weiterbildung zu besuchen
Der Veterinärdienst führte im Juli 2021 in einer Aargauer Metzgerei eine Routineinspektion durch. Im Betrieb half auch der damals 70-jährige Vater des Inhabers mit. Unter anderem musste er Tiere abladen, treiben und betäuben, wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ersichtlich wird, der kürzlich rechtskräftig wurde. Bei diesen Tätigkeiten ist es notwendig, innerhalb von drei Jahren mindestens einen Tag an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Weil der 70-Jährige nicht über die notwendige Ausbildung verfügte, ordnete der Veterinärdienst an, dass er bis im April 2022 einen entsprechenden Kurs zu besuchen habe. Doch auch bei einer zweiten Inspektion im Juli 2022 hatte der Mann die Weiterbildung noch nicht besucht. Der Beschuldigte erhielt noch eine Chance, den erforderlichen Nachweis bis Ende 2022 einzureichen.
Beschuldigte weigerte sich standhaft
Doch auch diese Chance liess der Mann verstreichen. «Eine telefonische Nachfrage ergab, dass sich der Beschuldigte weigert, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung zu besuchen», heisst es im Strafbefehl. Der Schlachtbetriebsleiter, also der Sohn des Beschuldigten, wurde darüber informiert, dass sein Vater bis Ende März 2023 die Weiterbildung besuchen müsse, sonst werde ihm der Umgang mit lebenden Tieren im Rahmen der Schlachtung verboten.
Doch auch diese Mahnung zeigte keine Wirkung. Bei der dritten Kontrolle beobachtete eine Mitarbeiterin des Veterinärdienstes, dass der mittlerweile 73-Jährige immer noch im Schlachtbetrieb mitarbeitete und Umgang mit lebenden Tieren hatte. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft nun eine Busse von 300 Franken ausgesprochen, obendrauf kommen Strafbefehlsgebühren von 700 Franken und Auslagen von 54 Franken. Damit summiert sich der Rechnungsbetrag auf 1054 Franken.