
Massimo (Name geändert) verfolgte seine Ex-Freundin im Auto und rief sie immer wieder an.
Symbolbild: Getty
Grüsel-Stalker legt Berufung gegen Urteil des Bezirksgerichts Brugg ein und erringt Teilsieg
Das Obergericht teilt die Auffassung des Beschuldigten, dass die Genugtuung für sein Opfer mit 5000 Franken viel zu hoch sei. Schliesslich habe die Frau ja nicht in Therapie gemusst.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Ich bin bereits registriert und möchte mich einloggen.
Ich habe noch keinen Login und möchte mich registrieren
Registrieren
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00