
Rauchfreie Jugend: Lungenliga Aargau lobt Stadt Zofingen und FC Niederwil für deren Bemühungen
Fast ein Viertel der Schweizer Bevölkerung, die über 15 Jahre alt ist, raucht. Das schreibt das Bundesamt für Statistikauf seiner Website. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist der Tabakkonsum der grösste Risikofaktor für chronisch nicht übertragbare Krankheiten.
Seit dem 1. Oktober 2024 ist das neue Tabakproduktgesetz in Kraft. Dieses bestimmt unter anderem, dass man 18 Jahre alt sein muss, um sich Tabak- oder Nikotinprodukte kaufen zu können.
Zwei positive Aargauer Beispiele
Diese veränderte Ausgangslage biete eine gute Gelegenheit, den Schutz vor Passivrauchen und den Jugendschutz im öffentlichen Raum zu optimieren, schreibt die Lungenliga Aargau in einer Medienmitteilung. Hintergrund ist, dass die meisten Personen im Alter von 15 bis 20 Jahren mit dem Rauchen beginnen.
Deshalb begrüsst die Lungenliga Aargau die Massnahmen der Stadt Zofingen und des FC Niederwil.Zofingen hat sich entschieden, auf der Sportanlage Trinermatten ein Rauchverbot einzuführen.
Der Fussballklub aus dem Freiamt hat dem Gemeinderat einen Antrag gestellt, das Vereinsgelände während Trainings und Spielen von Kindern und Jugendlichen rauchfrei zu halten.
In der Mitteilung der Lungenliga Aargau heisst es dazu: «Solche Massnahmen sind ein wichtiger Schritt für einen besseren Jugendschutz.»
Mit dem FC Rothrist gibt es einen weiteren Verein, der auf seinem Platz schon seit mehreren Jahren keine Raucherinnen und Raucher duldet. Das sagte Vizepräsident Foti Konstantin kürzlich gegenüber dem Zofinger Tagblatt. Ziel des Rauchverbots sei der Schutz der Junioren. Ausserdem hätten die Trainer und älteren Spieler eine Vorbildfunktion gegenüber den Junioren.
Beim FC Sins dagegen gilt nur direkt am Spielfeldrand ein Rauchverbot. Allerdings sei dies schwierig durchzusetzen, sagte Präsident Benno Burkard im Februar gegenüber unserer Zeitung. Zudem würde man vielleicht Einnahmen verlieren, gibt er zu bedenken. Gleichzeitig sagt er aber auch, dass ein Rauchverbot wohl eine «sinnvolle Sache» wäre.
Klare Haltung zum Thema Tabak- und Nikotinkonsum sowie PassivrauchschutzKommunizieren Sie die neuen Richtlinien und die schulinternen Regeln (kein Konsum für Minderjährige; Verbot der Weitergabe von Nikotinprodukten an Minderjährige; Konsum von E-Produkten nur in den Raucherzonen).
Unterstützung für Lernende, die Tabak- oder Nikotinprodukte konsumierenSuchen Sie das Gespräch und klären Sie über das hohe Suchtpotenzial von Nikotin sowie die gesundheitlichen Risiken von Tabak- und Nikotinprodukten auf. Verweisen Sie auf Rauchstopp- und Hilfsangebote.