
Diese Parzelle möchte die Johann Müller AG überbauen lassen. Laut Planungsbericht zur revidierten BNO soll sie von der Arbeits- in die Landwirtschaftszone wechseln – und könnte damit nicht überbaut werden.
Bild: Philipp Muntwiler
Der Gemeinderat kassiert im Konflikt mit der Johann Müller AG eine Niederlage
Das Baudepartement des Kantons heisst eine Beschwerde des Unternehmens gut und spricht ihm rund 2500 Franken Anwaltskosten zu. Laut Gemeindeammann Stephan Wullschleger ist offen, ob die Gemeinde den Entscheid anficht.
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