
Pierin Vincenz zieht Revisionsgesuch am Bundesgericht zurück
Darin setzte dieses das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts vom April 2022 wieder in Kraft, sodass die Berufungsverhandlung am Obergericht stattfinden kann. Das Obergericht hatte im Januar 2024 das Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Es begründete den Beschluss damit, dass die Anklageschrift zu detailliert gewesen und einem nicht deutschsprachigen Angeklagten nicht übersetzt worden sei. Diese Argumente liess das Bundesgericht in einem Entscheid vom Februar nicht gelten. Ein Mitangeklagter hat zudem ein Berichtigungsgesuch betreffend den gleichen Bundesgerichtsentscheid zurückgezogen, wie aus einer zweiten am Freitag publizierten Verfügung hervorgeht.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Vincenz und einen zweiten Hauptbeschuldigten des Betrugs, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen passiven Bestechung schuldig.
Vincenz wurde zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten, der zweite Hauptbeschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt.(watson.ch)