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Listenhund ohne Leine geht angeblich auf Kinder los – nun werden der Besitzer und sein Bruder bestraft

In der Region Aarau ging ein American Staffordshire Terrier, für den der Besitzer keine Berechtigung hatte, mutmasslich auf mehrere Kinder los. Vor Gericht treffen sich Opfer und der Bruder des Beschuldigten, der zum Tatzeitpunkt mit dem Hund unterwegs war, wieder.

Acht Hunderassen mit «erhöhtem Gefährdungspotenzial» werden im Aargau als Listenhunde eingestuft. Der Besitz solcher Hunde setzt eine Berechtigung vom Kanton voraus.

Ein Mann aus der Region Aarau hielt einen American Staffordshire Terrier – ebenfalls ein Listenhund – als Haustier. Die nötige Berechtigung fehlte ihm allerdings. Im Juni 2024 ging ein Anruf einer Frau bei der Polizei ein: Der besagte Hund sei auf Kinder losgegangen.

Nun wurden für den Vorfall zwei Brüder zur Verantwortung gezogen. Der ältere der beiden wurde des unerlaubten Besitzes des Listenhundes beschuldigt. Der 40-Jährige akzeptierte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und damit die Busse von 400 Franken.

Zu einem Prozess kam es allerdings im Falle des jüngeren Bruders. Der 33-Jährige musste sich vor dem Bezirksgericht Aarau dafür verantworten, den Terrier nicht an der Leine geführt zuhaben, wodurch es zur mutmasslichen Verfolgung der Kinder kommen konnte. Zum Prozess wurden Zeugen geladen. Es handelte sich dabei um eine Mutter, welche damals die Meldung bei der Polizei absetzte, und ihre 12-jährige Tochter, die vom Hund gejagt worden sein soll.

Unterschiedliche Zeugenaussagen

Gerichtspräsidentin Karin von der Weid befragte zunächst die Mutter. Diese schilderte, wie sie zum Tatzeitpunkt einen angsterfüllten Anruf ihrer Tochter erhalten hat. Diese habe ihr weinend mitgeteilt, dass sie und ihre Schwester von einem Hund verfolgt würden. Die Mutter habe danach nicht lange gezögert, sei aus dem Haus gestürmt und habe auf dem Weg gleich bei der Polizei angerufen.

Das Mädchen erzählte vor Gericht, wie sie mit ihrer Schwester draussen gespielt hat. Plötzlich habe der Hund begonnen, sie anzubellen. Als die beiden daraufhin erschrocken weggerannt sind, sei er ihnen hinterhergekommen.

Diese Version der Geschehnisse beisst sich mit der des Beschuldigten. Zwar gab dieser während der Verhandlung zu, den Hund seines Bruders zum Zeitpunkt der Tat nicht an der Leine geführt zu haben und bestätigte auch, dass der Hund weggerannt sei. Er habe am Tatort allerdings keine der beiden Zeuginnen gesehen – und bellen tue der Hund auch nicht, ohne dass ihm das befohlen wird.

Als hätten sich die beiden Schilderungen nicht ohnehin schon unterscheiden, hatte auch der Angeklagte einen Zeugen dabei. Dieser sagte aus, sich an besagtem Tag mit dem Beschuldigten auf einem Kindergartenareal getroffen zu haben. Dort hätten sie dem Hund ein Stöckchen geworfen, als die Kinder aufgetaucht sind. Der Terrier sei, so der Zeuge, nicht aggressiv gewesen. Allerdings habe ihn das Schreien und Rennen der Kinder wohl hochfahren lassen, woraufhin die Verfolgung begann.

Nach Aussagen aller Parteien zog sich die Gerichtspräsidentin zur Beratung zurück. Kurze Zeit später stand das Urteil fest: Der Beschuldigte wurde vom Vorwurf der Missachtung der Hundehalter-Pflichten freigesprochen. Dies, so begründet von der Weid, weil durch die vielen unterschiedlichen Aussagen nicht zweifellos festgestellt werden konnte, was bei der vermeintlichen Verfolgung der Kinder tatsächlich abgelaufen ist. Einen Schuldspruch gab es für das eingestandene Ausführen des Hundes ohne Leine. Das kostete 100 Franken Busse.