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Eltern sollen eigenes Kind schwer misshandelt haben: 18 Jahre Haft gefordert

Das Bezirksgericht Brugg befasst sich mit einem massiven Fall von Kindesmisshandlung. Ein Elternpaar soll sein eigenes Kind brutal misshandelt und missbraucht haben. Ob das Elternpaar verurteilt wird, ist derzeit unklar.

War es die Überforderung, welche zu diesem tragischen Fall geführt hat? Wie Tele M1 berichtet, soll ein Elternteil im Bezirk Brugg sein eigenes Kleinkind so lange geschüttelt haben, bis es bewusstlos wurde.

Markus Wopmann, der ehemalige Leiter der Kinderschutzgruppe am Kantonsspital Baden, kennt Fälle wie diesen aus eigener Erfahrung. Er sagt, dass es noch nicht heissen müsse, wenn sich die Eltern Anfang Mai vor Gericht verantworten müssten. «Aus meiner Erfahrung kann das schwierig werden, wenn die Mutter ihren Mann nicht belastet und der Vater seine Frau nicht.», erklärt Wopmann gegenüber Tele M1.

Wenn es keine weitere Fakten oder Aussagen von Zeugen gebe, könne es dazu kommen, dass niemand verurteilt wird.

Kind ist wegen Misshandlungen schwerst behindert

Gemäss dem Bezirksgericht Brugg musste man das Kleinkind am Kantonsspital Baden beatmen. Seither sei es schwerst behindert. Im Spital hätten die Ärzte noch weitere Verletzungen wie ein gebrochenes Schienbein festgestellt. Bei der Befragung schoben die Eltern die Schuld auf das ältere Geschwister und gaben an, dass die Verletzungen beim Spielen passiert seien.

Eine solche Aussage schockiert den ehemaligen Leiter der Kinderschutzgruppe:«Ich finde es noch verrückt, ich überlegte mir, wie wird das Kind dann mal über seine Eltern denken später, wenn es grösser ist und das hört?», fragt sich Wopmann. «Ich weiss nicht, wie alt das Kind ist, aber als Schutzbehauptung wird das immer mal wieder gebracht, dass ein älteres Geschwisterchen ein bisschen grob zum jüngeren Kind gewesen ist.»

Der Prozess gegen die Eltern startet am 5. Mai am Bezirksgericht Brugg. Die Staatsanwaltschaft fordert für ein Elternteil eine bedingte Gefängnisstrafe von 20 Monaten. Für den Elternteil, welcher für die Verletzungen verantwortlich sein soll, werden 18 Jahre gefordert.(az/jfe)