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Unappetitliche Hinterlassenschaft:  Fahrgast «beschädigt» Sitz in der Wynental- und Suhrentalbahn

Ein Mann wurde gebüsst, weil er einen Sitz mit Fäkalien verunreinigt hatte. Damit erfüllte er den Tatbestand der Sachbeschädigung.

Es war an einem Donnerstag im Januar, kurz vor Mitternacht. Zug Nummer 4178, Fahrzeug 72, stand auf Gleis 11 in Aarau. Ein 46-Jähriger «defäkierte in einem Abteil auf einen Sitz», schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl. Damit habe er diesen derart verunreinigt, dass ein Sachschaden in der Höhe von 700 Franken entstanden sei.

Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass er an unkontrolliertem Stuhlabgang leide, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. «Er unternahm jedoch nichts dagegen, um eine Verschmutzung zu verhindern und nahm folglich zumindest in Kauf, den entstandenen Sachschaden am Sitz zu verursachen.»

Für dieses Malheur wurde der Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 90 Franken belegt. Zudem muss er eine Busse von 300 Franken und Strafbefehlsgebühren von 600 Franken bezahlen.

Es ist nicht die erste unappetitliche Geschichte, die sich in einem Zug abspielte und mit einem Strafbefehl endete: Im April 2023, im Interregio von Basel nach Zürich Flughafen, ejakulierte ein damals 21-jähriger Aargauer einer Passagierin auf die Hose. Er wurde wegen Schändung verurteilt.

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