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Andreas Glarner lässt Worten Taten folgen: Er zieht den «Gaga-Rechtsextremist»-Fall vor das Bundesgericht

Der Fall will kein Ende nehmen: Nachdem Journalist Hansi Voigt den SVP-Politiker Andreas Glarner als Gaga-Rechtsextremisten bezeichnet hat, zieht dieser vor Bundesgericht. Und ist überzeugt, dass es diesmal zu einer Verurteilung kommen wird.

Journalist Hansi Voigt bezeichnete SVP-Nationalrat Andreas Glarner in einem Tweet als «Gaga-Rechtsextremisten». Der Politiker liess sich das nicht bieten und reichte darauf hin eine Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft stellte danach einen Strafbefehl aus.

Und gegen diesen Strafbefehl erhob wiederum Hansi Voigt Einspruch. Das Bezirksgericht Bremgarten gab ihm recht und sprach ihn frei.

Weil sowohl Glarner als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten,musste das Obergericht Ende März über den Fall befinden. Dieses bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts. Die Aussage sei klar in einem politischen Kontext gemacht worden und meine Glarner als Politiker, nicht als Person.

Journalist Hansi Voigt ist zweimal freigesprochen worden.
Bild: Raphaël Dupain

Andreas Glarner hat nach der Verhandlung angekündigt, das Urteil vor Bundesgericht weiterzuziehen. Und genau das macht er wirklich, wie der Fernsehsender Tele M1 am Freitagabend berichtet.

Glarner sagt: «Wenn es das Obergericht Aargau fertig bringt, so etwas zu schützen, dann muss es halt höchstrichterlich entschieden werden.» Weiter sagt der Präsident der SVP Aargau, dass man diese Bezeichnung schon als Bagatelle sehen könne, «aber es geht um sehr viel mehr. Man ist als Milizpolitiker eben immer auch noch Privatperson und im Idealfall noch geschäftlich tätig. Und da will ich mir meinen Ruf nicht zerstören lassen.»

Glarner zeigt sich zuversichtlich, dass es im dritten Anlauf klappe mit einer Verurteilung Voigts. Er gehe von einer sorgfältigen Beurteilung des Bundesgerichtes aus. Weiter sagt er: «Das Gericht wird abwägen, ob man einen Politiker wirklich derart in den Dreck ziehen darf.»

Ob das alles auch eine Geldfrage sei, wird der SVP-Politiker im Beitrag noch gefragt. Er sagt, das sei halt der Preis, den man zahlen müsse. Siegessicher und lächelnd schiebt er nach: «Aber wenn man gewinnt, zahlt ihn ja der andere.»

Wann der Fall vor dem Bundesgericht verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Derweil war Hansi Voigt für eine Stellungnahme gegenüber dem TV-Sender Tele M1 offenbar nicht erreichbar, heisst es im Beitrag.(cri)