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«1 Franken, aber nicht für Sie»: Anfrage auf Facebook Marketplace endet in Verurteilung

Nach einem kurzen Chat auf dem Online-Marktplatz des sozialen Netzwerks fühlte sich ein Grillverkäufer in der Ehre verletzt – er reichte Strafanzeige ein.

Ein 43-jähriger Kosovare aus der Region ist von der Badener Staatsanwaltschaft wegen Beschimpfung verurteilt worden. Vor einem Jahr hatte er auf dem Facebook Marketplace auf ein Verkaufsinserat für einen Grill mit der Nachricht «Was ist letzte Preis» reagiert. Als der Verkäufer mit «1 Franken, aber nicht für Sie» antwortete, schrieb der Beschuldigte: «Ok, du Arschlo.»

Der Verkäufer fühlte sich dadurch in seiner Ehre verletzt, wie es im Strafbefehl heisst. Er zeigte den Mann an. Mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft schloss sich seiner Einschätzung an und hielt fest, der Beschuldigte habe ihn «wissentlich und willentlich in seiner Ehre angreifen» wollen. Sie verurteilte den Kosovaren zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 60 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken. Hinzu kommen Strafbefehlgebühren von 600 Franken. Er bezahlt insgesamt 800 Franken, sofern er sich in der Probezeit von zwei Jahren bewährt.

Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil der Staatsanwaltschaft Aargau, das aber im Strafbefehl nicht weiter erläutert wurde. Die Forderung des Anzeigeerstatters in der Höhe von 100 Franken wurde auf den Zivilweg verwiesen.

Das Urteil ist rechtskräftig und wird im Strafregister eingetragen. Die vom Geschädigten hinterlegte Sicherheitsleistung von 1000 Franken wurde zurückerstattet. (cla)

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