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Wegen Betreibung: Frau droht Aargauer mit haltlosen Anzeigen – dieser Schuss geht nach hinten los

Eine 39-Jährige wurde wegen 200 Franken Schulden betrieben. Daraufhin drohte sie dem Gläubiger jede Menge Ungemach an – dann schritt die Staatsanwaltschaft ein.

Im Februar letzten Jahres flatterte bei einer damals 39-jährigen Frau aus Bosnien und Herzegowina ein Brief ins Haus, der sie erzürnte: Es handelte sich um einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt, es ging um eine Darlehensforderung über 200 Franken. In ihrer Wut rief sie bei einem regionalen Aargauer Tourismusverein an. Dies, weil der Mann, der die 200 Franken einforderte, dort im Vorstand sitzt. Und so beschwerte sie sich bei einem anderen Vorstandsmitglied über das Opfer, es sei ein verurteilter Straftäter und habe Kokain verkauft. So schreibt es die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.

Auch eine Woche später war die Wut nicht verflogen. Die 39-Jährige kontaktierte den Mann über Whatsapp. In mehreren Sprachnachrichten äusserte sie, sie werde jetzt «ihr Ding durchziehen», er sei nicht der Einzige, der Macht ausüben könne. Sie werde ihn in die Zeitung bringen, ihn ruinieren, ihn bei der Finanzmarktaufsicht anzeigen und eine Gefährdungsmeldung bei der Kesb machen, «weil seine Vergangenheit mit Schiessereien und Kokainverkäufen und Kinder nicht zusammenpasse». Er sei rechtsradikal, kehre Gelder unter den Tisch und mauschle bei den Steuern, damit er weniger Steuern bezahlen müsse, so die Vorwürfe der Frau.

Beschuldigte handelte aus «Unmut und Rache»

Vier Tage später verschickte sie erneut Sprachnachrichten mit Drohungen. Sie werde sich an die Gemeinde wenden und dafür sorgen, dass der Mann, der in der Baubranche tätig ist, künftig keine Aufträge mehr erhalte. Und sie werde beim Tourismusverein nachfragen, warum man nichts unternommen habe. Letztere Drohung machte sie wahr und beklagte sich darüber, dass noch immer «ein Schwerverbrecher» im Vorstand sei.

«Die Beschuldigte tat dies aus Unmut und Rache, weil der Geschädigte sie zuvor betrieben hatte» und «einzig in der Absicht, den Ruf des Geschädigten zu schädigen», schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Beschuldigte wurde wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher übler Nachrede und mehrfacher Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken (1800 Franken) verurteilt. Dass diese unbedingt ausfällt, ist ein klares Indiz, dass die im Aargau wohnhafte Frau nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Obendrauf kommen Strafbefehlsgebühren von 900 Franken.