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Hochmobile Kriminelle mit modernen Methoden stoppen

Der Kanton Luzern soll vom Bund eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Fahrzeugfahndung fordern. Das will eine Standesinitiative, die der Regierungsrat unterstützt.

Gefordert wird die Standesinitiative von Kantonsrat Martin Wicki (SVP) mit einer Motion. Heisst der Kantonsrat die Motion wie beantragt gut, muss der Regierungsrat eine Standesinitiative ausarbeiten.

Das Bundesgericht hat 2024 eine Änderung des Luzerner Polizeigesetzes aufgehoben, bei dem es um die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung ging. Es war zum Schluss gekommen, dass die Kantone keine Kompetenz hätten, zur Strafverfolgung Gesetzesbestimmungen zu erlassen.

Rechtsunsicherheit im Kampf gegen Kriminelle beseitigen

Konsequenz des Bundesgerichtsurteils sei eine hohe Rechtsunsicherheit, erklärte Wicki in seinem Vorstoss. Diese solle durch eine einheitliche Regelung in der Bundesgesetzgebung beseitigt werden.

Wicki sprach sich im Vorstoss für die neue Fahndungsmethode aus. Wie die gesamte Gesellschaft, sei auch die Kriminalität hochmobil und gut vernetzt, schrieb er. Die Strafverfolgungsbehörden müssten deswegen effiziente technische Mittel nutzen können.

Der Regierungsrat stimmte Wicki in seiner am Montag publizierten Antwort zu. Mit einer Standesinitiative könne Luzern auf eidgenössischer Ebene unterstreichen, dass die Kantone klare Verhältnisse wollten. Eine Bundesregelung könne auch Fragen zu den Grundrechten klären, die vom Erfassen, Auswerten und Aufbewahren der Daten betroffen seien.

Die automatisierte Fahndung erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen. Die erfassten Daten werden fast zeitgleich mit den Fahndungsregistern abgeglichen. Dies soll zur Aufklärung schwerer Straftaten und zum Auffinden vermisster oder geflüchteter Personen beitragen. Das Bundesgericht rügte auch andere Kantone für ihre Regelung der automatisierten Fahrzeugfahndung. (sda)