Nationalrat beugt sich erneut über umstrittenes Geldwäschereigesetz

Der Nationalrat diskutiert zu Beginn der Frühjahrssession am Montag das umstrittene Geldwäschereigesetz. Folgt er der vorberatenden Kommission, ist der Weg frei für eine Mini-Reform. Zumindest vorläufig gibt es dann keine neuen Regeln für Anwälte und andere Berater.
Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will der Revision des Geldwäschereigesetzes noch einmal eine Chance geben. Im vergangenen Oktober hatte eine Mehrheit derselben Kommission der Reform noch eine Absage erteilt. Sie argumentierte damals, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringen würde.
Die grosse Kammer gab dem Gesetz im Dezember aber eine letzte Chance. Sie wies die Vorlage an die Kommission zurück, die einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden sollte. Dort befand eine Mehrheit, dass die Lösung des Ständerats der richtige Weg sei.
Die kleine Kammer hatte im Herbst der Kritik Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Anwälte unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Bestimmungen in der Herbstsession aus der Vorlage. Anwälte und Treuhänder sollen auch künftig nicht den Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes unterstehen. Mit 15 zu 10 Stimmen folgt die RK-N diesem Vorschlag.
Vom ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats bliebe nach einem Ja zur Ständeratsvorlage nicht mehr viel übrig. Insbesondere drei Punkte werden bei den Beratungen im Nationalrat aber noch zu reden geben: Gewichtige Minderheiten wollen den Schwellenwert für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel senken. Zudem steht der Vorschlag im Raum, den Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes auf jene Personen auszudehnen, die gewerbsmässig Schmelzprodukte herstellen.
Bei diesen Punkten geht es um Goldraffinerien. Schätzungsweise 40 bis 70 Prozent der weltweiten Goldproduktion werden in Raffinerien in der Schweiz gegossen. Das Problem: Die Herkunft des Goldes ist nach dem Raffinierungsprozess nicht mehr feststellbar und dieses lässt sich weltweit verkaufen - auch Produkte aus zweifelhafter Produktion.
Schliesslich wird die Definition zu reden geben, wann Banken und andere Finanzintermediäre einen Verdacht auf Geldwäscherei melden müssen. Heute reicht dafür ein einfacher Verdacht aus, dass Gelder aus krimineller Herkunft stammen könnten. Eine Minderheit möchte diese Regeln übernehmen.
Geht es aber nach dem Ständerat und einer Kommissionsmehrheit, müssten Banken neu "einen konkreten Hinweis oder mehrere konkrete Anhaltspunkte" auf kriminelle Gelder haben, die sie "aufgrund zusätzlicher Abklärungen glaubhaft" machen oder bestätigen können. Erst dann wären sie verpflichtet, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) über ihren Verdacht zu informieren.
Nimmt der Nationalrat die Anträge an, wird sich der Ständerat ein zweites Mal mit der Vorlage beschäftigen müssen. Setzt sich jeweils die Kommissionsmehrheit durch, ist das Gesetz bereinigt und bereit für die Schlussabstimmung. Eine dritte Option wäre, dass der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnt. Dann wäre die Revision vom Tisch.
Unabhängig von den Entscheiden des Parlaments scheint klar, dass der Druck auf die Schweiz hoch bleiben wird, ihre Geldwäschereiregeln weiter zu verschärfen. Die "Groupe d'action financière" (Gafi) - eine Arbeitsgruppe der G7-Staaten - hat den Schweizer Finanzplatz seit längerem im Auge. Ihr Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen.
Eine Mini-Reform, wie sie nun zur Debatte steht, würde die Kritiker nicht verstummen lassen. Die nächste Überprüfung der Gafi ist für 2022 vorgesehen.