Ständerat diskutiert über Härtefälle und Corona-Politik des Bundes

Der Ständerat berät am Donnerstagmorgen das überarbeitete Covid-19-Gesetz. Dabei wird auch die Corona-Politik des Bundesrats der vergangenen Wochen ein Thema sein. Die vorberatende Kommission will der Regierung aber keine Macht entziehen.
Im Gegensatz zur Schwesterkommission im Nationalrat verzichtete die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) im Vorfeld der Debatte darauf, im Covid-Gesetz konkrete Daten für weitere Öffnungsschritte festzuschreiben. Das Management der gesundheitlichen Krise müsse schon nur aus institutionellen Gründen beim Bundesrat bleiben, hielt sie fest.
Jedoch lud die WAK-S den Bundesrat mit einem Brief ein, den Rhythmus des Ausstiegs aus dem Lockdown zu beschleunigen - unter dem Vorbehalt, dass die epidemiologische Entwicklung dies zulasse. Sie schlug im Schreiben vor, den 22. März als Öffnungsdatum für die Gastronomiebetriebe und weitere Lockerungen vorzusehen.
Um nochmaligen Schliessungen vorzubeugen, hält die Kommission eine möglichst breite Teststrategie für entscheidend. Sie hat deshalb ohne Gegenstimme entschieden, ihrem Rat eine neue Bestimmung im Covid-19-Gesetz zu beantragen, wonach der Bund die Durchführung von Corona-Tests fördert und die ungedeckten Kosten trägt.
Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder beantragt zusätzlich, dass dem Parlament in der besonderen Lage ein Vetorecht eingeräumt wird. Sprechen sich die zuständigen Kommissionen beider Räte gegen einen Lockdown, eine Ausgangssperre, grossräumige Grenzschliessungen oder Schliessungen von bedeutenden Branchen aus, soll der Bundesrat auf die Massnahme verzichten müssen.
Ein weiterer Einzelantrag von Heidi Z'graggen (CVP/UR) will bei der Diskussion von künftigen Corona-Einschränkungen verstärkt die Verhältnismässigkeit ins Zentrum stellen. Vor einschneidenden Massnahmen sollten Bund und Kantone "sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie der Kontaktverfolgung ausschöpfen."
Im Raum stehen weitere Anträge, die den Umgang mit geimpften Personen regeln oder Erleichterungen für "vorbildliche" Kantone vorsehen wollen. Der Ständerat berät diese Vorschläge gleich zu Beginn der Debatte.
Später steht das Härtefallprogramm im Zentrum der Diskussionen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Finanzhilfen auf 10 Milliarden Franken aufzustocken. Bei der Arbeitslosenversicherung soll der Bund auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigung übernehmen. Die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtige Personen soll erhöht werden. Finanzielle Unterstützung erhalten sollen neu auch Kindertagesstätten. Kulturschaffende sollen schliesslich rückwirkend eine Entschädigung erhalten.
Die WAK-S beantragt ihrem Rat, einige Änderungen vorzunehmen. Bei den Härtefallbestimmungen beantragt die Kommission, dass nicht nur Unternehmen, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden berücksichtigt werden, sondern auch Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden.
Die Kommission beantragt zudem den Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen. Und auch bei der Regelung für die Kurzarbeitsentschädigung will die Kommission eine grosszügigere Regelung als der Bundesrat.
Die Kommission hat darüber hinaus neue Regelungen ins Gesetz eingeführt. Sollen die Kantone in diesem und im nächsten Jahr bis zu zwölf offene Verkaufssonntage pro Jahr erlauben dürfen, damit die Geschäfte die Verluste durch die Schliessungen kompensieren können.
Neu soll auch eine Bestimmung im Gesetz aufgenommen werden, wonach der Bund auch private Radio- und Fernsehunternehmen mit Mitteln aus der Abgabe für Radio und Fernsehen unterstützen kann.
Zusammen mit dem Covid-19-Gesetz berät der Ständerat am Donnerstag auch acht Nachtragskredite im Umfang von 14,3 Milliarden Franken. Dazu zählen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,3 Milliarden Franken) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken).
Die Kredite waren in der Vorberatung der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) weitgehend unbestritten. Die Kommission schlägt ihrem Rat jedoch vor, zusätzliche 50 Millionen Franken zugunsten des Nachwuchs- und Breitensports zu beantragen.