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Zu wenig Abschüsse können zum Problem werden: Verpachtung der Reviere ab 2027 beschäftigt die Jäger schon heute

Zwar steht die auf acht Jahre angelegte Pachtperiode der 178 Aargauer Jagdreviere erst ungefähr bei Halbzeit. Im Mittelpunkt der Herbsttagung von Jagd Aargau standen aber bereits die Neuverpachtung ab 2027 – und die Bedingungen, die zu erfüllen sind.

Vor vier Jahren kam es bei der Verpachtung der Aargauer Jagdreviere zu einzelnen Streitfällen. So gab es im Seetal einen Konflikt, weil die bestehenden Jagdreviere in Meisterschwanden und Fahrwangen zusammengelegt wurden. Die nächste Neuverpachtung steht zwar erst auf das Jahr 2027 hin an, dennoch bewegt das Thema die Jägerschaft schon heute. Dies zeigte der grosse Aufmarsch von Jägerinnen und Jägern an der Herbstversammlung des Verbandes Jagd Aargau.

Aus dem Blickwinkel der Jagd, respektive der kantonalen Jagdverwaltung, legten Vera Beerli (Rechtskonsulentin von Jagd Aargau) und Thomas Stucki (Leiter Sektion Jagd und Fischerei beim Kanton) Erfahrungen aus der letzten Verpachtung dar und gaben Empfehlungen für die kommende Neuverpachtung.

Rechtsexpertin von Jagd Aargau: Wenige Fälle haben Unruhe ausgelöst

«Es geht darum, in die Zukunft zu schauen», betonte Beerli. «Die letzte Neuverpachtung ist normal verlaufen. Wenige Fälle haben aber grosse Unruhe ausgelöst und viele Fragen aufgeworfen.» Entscheidend für die Vergabe eines Reviers sei, neben der Kontinuität und der Verbundenheit mit dem Revier, auch die Altersstruktur einer Jagdgesellschaft. Wobei diese Altersstruktur nicht einem Altersdurchschnitt der Pächterinnen und Pächter gleichzusetzen sei, wie sie sagte

Empfohlen wird daher eine proaktive Planung des Mitgliederbestandes im Jagdverein, aber auch die Sicherstellung der Besetzung von Stellvertretungen und Ämtern. Änderungen im Mitgliederbestand sollten zudem nicht erst bei der Bewerbung für die neue, sondern während der laufenden Pachtperiode erfolgen.

Jagdspezialist des Kantons: Abschusszahlen für Rehwild sind wichtig

Thomas Stucki wies darauf hin, dass auch die regelmässige Erfüllung der Rehwildabschuss-Vereinbarung sowie die Einhaltung der Vorgaben von Massnahmenplänen wichtige Kriterien für den Zuschlag für ein Jagdrevier sind.

Auf die Frage aus der Versammlung, ob an den Reviergrenzen «geschraubt» werde, erklärte er, dass es «durchaus möglich» sei, dass gewisse Anpassungen vorgenommen würden. «Wir werden sicher überprüfen, ob es in Fällen von erschwerter Bejagbarkeit bessere Grenzen gibt», so Stucki. «Es gibt immer mehr Wild, das grössere Lebensräume braucht.»

Auf den Hinweis aus der Versammlung, dass die Offenlegung der Kriterien für die Bewertung des Pachtzinses begrüsst würde, erklärte Stucki, dass Kriterien, wie Nähe eines Reviers zu grossen Zentren oder störende Gebiete in einem Revier, berücksichtigt würden.

Handbuch als neues Hilfsmittel für die Jagdaufsicht

Kreisförster Erwin Jansen stellte das neue Handbuch für die Jagdaufsicht vor, das von einer Arbeitsgruppe unter seiner Leitung erarbeitet wurde. Beteiligt waren Jagd Aargau, die Jagdverwaltung, die Kantonspolizei, der Verband Aargauer Regionalpolizeien und der Bauernverband Aargau. Das Handbuch wird demnächst fertiggestellt, eine digitale Version ist in Arbeit.

Mit dem Handbuch wird auch eine der ersten Massnahmen aus dem Projekt «Vision Jagd 2025» umgesetzt. Das breit abgestützte Projekt gibt Inputs im Hinblick auf eine Revision des kantonalen Jagdgesetzes. Wie Jagd-Aargau-Präsident Rainer Klöti an der Herbsttagung erklärte, geht es jetzt um die Umsetzung. Dazu sollen innerhalb der Jägerschaft vier Arbeitsgruppen gebildet werden.