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Alkoholtestkäufe ergeben «erhebliche Lücken im Onlinehandel» im Aargau

Bei einem Drittel der Testkäufe zwischen April und Dezember 2022 kamen Minderjährige im Kanton Aargau an Alkohol. Die Alkoholtestkäufe zeigen vor allem beim Onlinehandel grossen Nachholbedarf.

«Darf ich noch einen Ausweis sehen?» Diese Frage kommt häufig, bevor man eine Disco betreten will oder aber, wenn man Alkohol kaufen will und das dafür notwendige Alter nicht offensichtlich überschritten hat.

Dass aber auch immer wieder Jugendliche an Alkohol gelangen, den sie eigentlich noch gar nicht kaufen dürften, ist bekannt. Und deshalb finden regelmässig Testkäufe statt.

Die Testkäufe im Kanton Aargau sind Teil der Testkaufkampagne des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), in deren Rahmen das BAZG Spirituosentestkäufe in den Kantonen finanziert. Der Kanton Aargau beteiligt sich mit der Finanzierung einer zweiten Testserie von Wein-, Bier- und Tabaktestkäufen daran.

Onlinehandel mit Horror-Quote, aber auch anderswo gibt es viele Fehlverkäufe

Von April bis Dezember 2022 fanden 115 Spirituosentestkäufe und 9 Onlinetestkäufe statt, wie der Kanton Aargau am Dienstag mitteilt. Zusätzlich fanden 91 Bier- und Wein- sowie 41 Tabaktestkäufe statt. Die Testkäufe, die demnach in 37 Aargauer Gemeinden durchgeführt worden sind, betrafen Restaurants, Grossverteiler, Detailhandel, Take-aways, Tankstellenshops, Kioske, Events und Feste, Bars. Die Testkäuferinnen und Testkäufer waren im Alter von 14 bis 17 ¾ Jahren. Die Testkäufe fanden physisch sowie online statt.

Die Ergebnisse der Aargauer Testkäufe von 2022 zeigen, dass in Restaurants, im Detailhandel, in Take-aways sowie an Events und Festen die meisten Fehlverkäufe an Minderjährige erfolgten.

Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Onlinehandel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und die bestehenden Tools zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten: Nur bei zwei der im Kanton Aargau durchgeführten neun Testkäufe wurden die Jugendschutzbestimmungen vollständig eingehalten. In der Einleitung seiner Medienmitteilung schreibt der Kanton deshalb von «erheblichen Lücken» im Onlinehandel.

Immerhin: Es gibt eine Aufwärtstendenz. Im Vorjahr hatte keiner der sechs getesteten Onlinehändler die Bestimmungen vollständig eingehalten.

Das Blaue Kreuz und die Regionalpolizeien haben die Testkäufe jeweils anschliessend mit den Verkaufsstellen besprochen und sie betreffend Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert.

Wie Nicole Räber, Projektleiterin Sucht beim Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, auf Anfrage der AZ erklärt, sei die Anzahl der Fehlverkäufe im Vergleich zum Jahr 2021 gesunken. Und zwar über alle Bereiche.

Kanton Aargau beteiligt sich weiterhin an Kampagne des Bundes

Testkäufe sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendschutzmassnahmen im Kanton Aargau. Gemäss der Mitteilung des Kantons Aargau verbessern sie «die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige und sensibilisieren die Verkaufsstellen für den Jugendschutz».

Von entscheidender Bedeutung dabei sei, dass die Verstösse bei Testkäufen unmittelbar aufgedeckt werden. Regelmässig durchgeführte Testkäufe fördern die korrekte Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen und führen so zu einer Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und Tabakwaren für Jugendliche. Strafrechtlich dürfen die aus den Testkäufen gewonnenen Erkenntnisse noch nicht verwertet werden.

Im Jahr 2019 führte der Kanton Aargau erstmals Spirituosentestkäufe im Rahmen der Spirituosentestkaufkampagne des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) durch. Der Aargau will sich gemäss der Mitteilung auch in diesem sowie im kommenden Jahr an der Kampagne beteiligen.