Buchhalter bestahl die Firma – und wurde erwischt
Seinen Arbeitgeber zu beklauen, ist selten eine gute Idee. Das musste Milan (Name geändert), ein Schweizer aus dem Raum Aarau, merken. Der heute 53-Jährige arbeitete bei einer Firma in Buchs als Buchhalter. Anfang 2023 nahm er mehrfach Geldüberweisungen vom Firmenkonto auf sein eigenes vor, um sich, so schreibt es die Staatsanwaltschaft, «unrechtmässig zu bereichern».
Zwar verlangt das E-Banking des Firmenkontos, dass Transaktionen nicht nur von einer Person ausgelöst, sondern von einer zweiten noch bestätigt werden. Doch Milan wusste sich zu helfen: Er loggte sich kurzerhand – ohne Berechtigung – mit dem Firmenkonto seiner Arbeitskollegin und deren Zugangsdaten ein, um die Zahlungen an sich selbst zu autorisieren.
So überwies er sich einmal 2148 Franken, einmal 4500 Franken und dann nochmals 1350 Franken. Gesamthaft schädigte er so seinen Arbeitgeber um 7998 Franken.
Doch Milan wurde erwischt – und das offenbar nicht zum ersten Mal. Denn die Geldstrafe, zu der ihn die Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg verdonnert, ist eine Zusatzstrafe zu einem früheren Strafbefehl. Die Geldstrafe beläuft sich deshalb nun auf 60 Tagessätze à 70 Franken unbedingt, also 4200 Franken. Ausserdem muss Milan 900 Franken Gebühren zahlen.