Aarau-Ost: Wann ist es erlaubt, den Pannenstreifen zu nutzen?
Kürzlich erhielten wir ein Foto einer Leserreporterin, welche uns folgende Situation schilderte: Bei der Autobahnausfahrt Aarau-Ost erlebe die Person regelmässig, dass die Verkehrsteilnehmenden den Pannenstreifen bereits vorzeitig nehmen würden, wenn es auf der Fahrbahn Richtung Bern zum Stau kommt. In der geschilderten Situation befand sich ausserdem kurz hinter der Ausfahrt ein Pannenfahrzeug auf der rechten Autobahnspur. Dies führte zu stockendem Verkehr.
Um diesen nicht zusätzlich zu belasten, seien die Verkehrsteilnehmenden aus Eigeninitiative früher auf den Pannenstreifen ausgewichen, um anschliessend die gewünschte Ausfahrt zu nehmen. Der Pannenstreifen sei des öfteren über mehrere Hundert Meter belegt.
Ist das erlaubt?
Samuel Hool, Kommunikationsbeauftragter des Bundesamtes für Strassen Astra, beantwortet die Frage wie folgt: «Sofern dies nicht ausdrücklich signalisiert wird, ist das Befahren des Pannenstreifens verboten.» Bei der Ausfahrt Aarau-Ost sei die Ausfahrtsspur 2017 gar verlängert worden, damit der abfahrende Verkehr frühzeitig die Autobahn verlassen könne und die beiden übrigen Spuren so entlastet würden.
Allerdings sei «das Verlassen der Autobahn erst ab dem Zeitpunkt beziehungsweise an der Stelle erlaubt, wo entsprechend das Ende des Pannenstreifens und der Anfang der Ausfahrt markiert wird», führt Hool weiter aus.
Das Astra hält auch in ihrem Leitfaden «Verhalten im Stau» fest: «Es ist verboten, die Pannenstreifen als Fahrstreifen zu benutzen (etwa um zur nächsten Autobahnausfahrt zu gelangen).» Gemäss der Ordnungsbussenverordnung des Bundesrechts wird das Fahren auf dem Pannenstreifen einer Autobahn mit einer Busse von 140 Franken bestraft.
Es gibt aber auch Ausnahmen
Grundsätzlich ist das Befahren verboten, allerdings gibt es auch Sonderfälle, erklärt Hool: «Es gibt Stellen an denen ausdrücklich signalisiert wird, dass der Pannenstreifen auch genutzt werden darf.» Dies zeigt sich beispielsweise beim Anschluss Aarau West in Fahrtrichtung Bern. «Dort kennzeichnet ein Schild die Stelle mit einem entsprechenden Pfeil, einer Temporeduktion auf 60 km/h und der Aufschrift ‹Bei Stau Pannenstreifen zum Ausfahren benutzen›.»
«Dadurch, dass man nur bei ausdrücklicher Signalisation auf die Pannenstreifen fährt, ist auch sichergestellt, dass diese sicher befahrbar sind», erklärt Hool. Beispielsweise müssten zuvor bedarfsweise Schächte im Randbereich der Strasse instandgesetzt und verstärkt werden.
Pannenautos auf der Spur bilden keine Ausnahmen
Um die Frage der Leserreporterin vollständig zu klären: Grundsätzlich sollten die Pannenautos auf dem vorgesehenen Pannenstreifen stehen. In der geschilderten Situation unserer Lesereporterin war dies allerdings nicht der Fall. Jedoch ändert diese Tatsache nichts an den Vorschriften, wie Hool abschliessend erklärt: «Auch bei Unfällen dürfen die Unbeteiligten nicht auf den Pannenstreifen ausweichen – allenfalls bei Bedarf oder auch je nach Fall auf ausdrücklichen Hinweis der Ereignisdienste.»