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Sie klauten in Aarau teure Jacken, in Wöschnau zwei Sägen – und wurden in Kölliken gestoppt

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat zwei Rumänen wegen Diebstahls verurteilt. Einer der beiden ist einschlägig vorbestraft.

Die Auswahl der Beute regt zu Spekulationen an. Die beiden im Berner Jura wohnhaften Rumänen Cosmin und Alexandru (Namen geändert) liessen zunächst im Bekleidungsgeschäft Metro Boutique in Aarau zwei Jacken mitgehen. Schwarze Bomberjacken der Marke Emporio Armani ‒ zu einem Gesamtpreis von 759.90 Franken.

Dann begaben sie sich in den Wöschnauer Ableger der Baumarktkette Jumbo. Dort wiederum stahlen sie eine Stich- und eine Kreissäge, die beiden Maschinen hätten zusammen 284 Franken gekostet.

Was auch immer die beiden mit dem doch sehr spezifischen Diebesgut vorhatten – es wurde verhindert. Am Tag des Diebstahls gingen sie in Kölliken der Polizei ins Netz. Ein erster Drogen-Schnelltest bei Cosmin zeigte ein positives Resultat. Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau heisst es, er habe etwa 0,1 Gramm Kokain konsumiert und zwei Züge von einem Joint geraucht. Wegen des ersten, positiven Tests wurden eine Blut- und Urinabnahme angeordnet. Allerdings: Es wurde kein Kokain festgestellt. Dass Cosmin also auch noch unter Drogeneinfluss Auto gefahren war, lässt sich nicht beweisen.

Keine bedingte Geldstrafe mehr

Die Staatsanwaltschaft hat Alexandru wegen mehrfachen Diebstahls zu 800 Franken Busse verurteilt. Gleich hoch ist die Strafbefehlsgebühr.

Für Cosmin wird es deutlich teurer. Er wurde schon einmal wegen einfachen Diebstahls verurteilt; damals in Bern zu einer bedingten Geldstrafe. Nun wurde er aber innerhalb der zweijährigen Probezeit erneut straffällig, erneut hat er Diebstähle begangen. Die Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Franken (3000 Franken) wird deshalb diesmal unbedingt ausgesprochen. Es bleiben 49 Tagessätze ‒ was immer noch 2940 Franken sind. Dazu kommt eine Busse von 200 Franken sowie Polizeikosten und Auslagen von 1098.50 Franken.

Den Drogentest muss Cosmin nämlich selber bezahlen. Er habe schliesslich «durch den unbefugten Drogenkonsum zur Blut- und Urinabnahme Anlass gegeben», heisst es im Strafbefehl.