Tatort Brügglifeld: Zwei Fackelzünder aus dem Gästesektor wurden gebüsst
Als Zeitpunkt ist der 19. März angegeben, als Tatort ist im Strafbefehl «Brügglifeldweg, Stadion Brügglifeld, Gästesektor» festgehalten. Beide Beschuldigten sind offenbar Fans des Yverdon-Sport FC, der damals in Aarau zu Gast war.
Der erste Beschuldigte, ein damals 21-Jähriger, hat kurz nach 18 Uhr eine Handlichtfackel gezündet, dies inmitten einer Gruppe Fussballfans. Er habe riskiert, einen Brand zu verursachen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor und setzt die Busse wegen Widerhandlung gegen das Brandschutzgesetz auf 600 Franken an, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten im Umfang von 565 Franken.
Der zweite Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt 30-jährig, er hatte kurz nach 19 Uhr eine blinkende Handlichtfackel, ein Bengalfeuer, gezündet und sie anschliessend zu Boden geworfen. Sein Gesicht war mit einer Maske verdeckt. Eine zweite Fackel, diesmal eine Seenotfackel, die laut Strafbefehl nur in Notsituationen gezündet werden darf, entfachte der Mann rund 20 Minuten später.
Ihm wird nicht nur Widerhandlung gegen das Brandschutzgesetz, sondern auch gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Vermummungsverbot vorgeworfen. Zudem hat er eine frühere Bewährungsstrafe wegen Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Allerdings widerrufen die Behörden in diesem Fall die bedingte Strafe nicht, sondern sprechen eine Verwarnung aus und verlängern die Probezeit um weitere 2,5 Jahre.
Damit kommt es zu einer bedingten Geldstrafe über 3000 Franken, einer Busse über 1600 Franken und weiteren Kosten über 865 Franken – das dürfte die Freude über den 0:2-Sieg des Yverdon-Sport FC zumindest trüben.