Verurteilt, weil sie extra von Zürich nach Aarau fuhren, um sich mit irgendjemandem zu prügeln
«Im Nachgang an das Fussballspiel des FC Aarau vom Freitag, 16. April 2021, kam es gegen 21.30 Uhr in Aarau beim Herzogplatz zu einer tätlichen Auseinandersetzung.» So lautete damals die Mitteilung der Kantonspolizei Aargau. Ein 24-Jähriger wurde dabei mittelschwer verletzt und musste sich im Spital behandeln lassen.
Liest man die Art der Verletzungen, wird einem anders. Schon beim Schädel-Hirn-Trauma, dann bei den Brüchen und schliesslich bei der Nierenprellung. Beschrieben werden sie in zwei rechtskräftigen Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen zwei Männer, die beide aus dem Grossraum Zürich stammen und offensichtlich an genanntem Abend involviert waren.
Einziges Ziel der Reise war die Prügelei
Levente (alle Namen geändert), damals 22 Jahre alt, fuhr demnach mit «mehreren, nicht eruierbaren, mitbeschuldigten» Personen in seinem BMW von Zürich nach Aarau. Am Herzogplatz angekommen stiegen die Passagiere aus und schlugen Fabrice zu Boden. «Das Ziel des Beschuldigten (und seiner Begleitung) bestand darin, eines oder mehrere Zufallsopfer zu finden, mit welchen sich seine Begleiter prügeln konnten», hält die Staatsanwaltschaft fest. Levente habe gewartet, bis die sogenannte Auseinandersetzung beendet war, und flüchtete mit seinen Begleitern in Richtung Zürich.
Irgendwo dazwischen kamen der damals 20-jährige Alkan und drei Begleiter in einem Chrysler dazu. Sie sahen, wie Fabrice zu Boden geschlagen wurde und mischten sich ein. Alkan hielt an, «um seinen Begleitern eine Beteiligung zu ermöglichen bzw. abzuklären, ob eine Beteiligung opportun erscheint», lautet die Beschreibung im Strafbefehl. Auch diese Gruppe flüchtete nach der Schlägerei zurück in Richtung Zürich.
Und dann noch die Schlagringe
Die beiden Fahrer haben sich damit der sogenannten Gehilfenschaft zum Raufhandel schuldig gemacht. Levente wird verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 140 Franken (12’600 Franken), die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bezahlen muss er 3100 Franken Busse sowie rund 3700 Franken Strafbefehlsgebühr, Polizeikosten und Auslagen.
Alkan erhält ebenfalls zwei Jahre Probezeit auf seine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken (2700 Franken). Seine Busse beträgt 600 Franken, die übrigen Kosten 3711 Franken.
Im Zuge der Ermittlungen wegen Raufhandels ging der Staatsanwaltschaft noch ein Fisch ins Netz; ein illegal bewaffneter. Beim 50-jährigen Nikola wurden drei Schlagringe gefunden – aber kein Waffenerwerbsschein. Die Schlagringe wurden konfisziert und Siwas übergeben, der Fachstelle des Kantons für Sicherheit/Waffen/Sprengstoff. Nikola wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 90 Franken bei zwei Jahren Probezeit verurteilt. Bezahlen muss er 600 Franken Busse und die Strafbefehlsgebühr von 900 Franken.