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Vorbestrafte Frau klaut E-Scooter am Aarauer Bahnhof: Fünf Monate muss sie nun in den Knast

Am Bahnhof Aarau treiben sich immer wieder Menschen herum, die schon das eine oder andere Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Darunter eine 36-jährige Frau, die einen Diebstahl nun teuer bezahlt.

Wer zweimal unentschuldigt einer Gerichtsverhandlung fernbleibt, darf sich nicht wundern, wenn das Gericht ohne Anwesenheit der beschuldigten Person ein Urteil fällt. So geschehen kürzlich beim Bezirksgericht Aarau. Auch der Kläger ist nicht da. Gerichtspräsident Andreas Schöb verkündet das Urteil allein dem Berichterstatter.

Sabrina (Name geändert), 36, hat am ersten Mai des letzten Jahres beim Spielsalon Casino Railway in der Einsteinpassage beim Bahnhof Aarau einen schwarzen E-Scooter geklaut. Die Videoüberwachungskamera hielt den Diebstahl um 15.13 Uhr fest. Was blieb der Frau anderes übrig, als den Tatbestand bei der polizeilichen Einvernahme zu bestätigen? Allerdings habe sie gemeint, es sei ihr Fahrzeug. Verwechslung. Für die Staatsanwaltschaft eine unglaubhafte Aussage: Sabrina besass weder Ladegerät noch Akku.

Das Spielcasino in der Einstein-Passage im Aarauer Bahnhof.
Bild: Nadja Rohner

Laut Anklageschrift sei ihr in der Vergangenheit ein ähnlich oder gleich aussehender E-Scooter entwendet worden. Deshalb habe sie jenen Scooter an sich genommen. Ein geläufiges Modell von der Migros. «Das Gericht kommt zum klaren Schluss, dass das Fahrzeug dem Kläger gehört», sagt Andreas Schöb bei der Urteilsverkündung.

Die Verurteilte ist einschlägig vorbestraft

Wäre dieser Diebstahl eine einmalige Entgleisung gewesen, müsste Sabrina gewiss nicht ins Gefängnis. Da sie aber zweimal einschlägig vorbestraft ist, sieht es anders aus. Zum einen wurde sie für einfachen Diebstahl, Hausfriedensbruch und Irreführung der Rechtspflege im August 2021 zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken (90 Tagessätze zu 30 Franken) verurteilt. Zum anderen, einen Monat später, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 120 Tagen für einfachen Diebstahl, einfache Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegenüber Polizisten und Beamten.

Da Sabrina den Diebstahl des E-Scooters in Aarau innerhalb der Probezeit begangen hat, werden die früheren bedingt ausgesprochenen Strafen widerrufen, das heisst: aus bedingt wird unbedingt. Die Geldstrafe ist zu bezahlen, und für das letzte Delikt kommen 30 Tage Freiheitsstrafe zu den widerrufenen 120 dazu, was zu einer Gesamtstrafe von fünf Monaten führt, die Sabrina absitzen muss. Vorausgesetzt, sie zieht das Urteil nicht ans Obergericht weiter. Dazu kommen die Untersuchungskosten von 15 und die Anklagegebühr von 1250 Franken.