Nach Schlägerei in der Badener «Bistro Bar»: Mehrere Fussballfans verurteilt
«Es war eine extrem angespannte und gehässige Stimmung.» So beschrieb eine Augenzeugin das, was sich an einem Freitagabend im Mai 2023 in der Mittleren Gasse in Baden abgespielt hatte. Dort befindet sich die «Bistro Bar», wo sich, das ist in der Szene bekannt, die Fans des FC Baden treffen.
An jenem 25. Mai «begab sich eine Gruppierung von zirka 20 teilweise vermummten FC Aarau-Fans, welche den Saisonabschluss feierten, zur Bar, um dort körperlich auf Fans des FC Baden, welche sich als Gäste vor und innerhalb der Bar aufhielten, sowie Mobiliar und Einrichtungsgegenstände einzuwirken», schreibt die Staatsanwaltschaft Baden in sprödem Beamtendeutsch. Das steht in sechs Strafbefehlen wegen «Landfriedensbruch», die mittlerweile rechtskräftig sind.
«Die Attacken auf mehrere Gäste der Bistro Bar und den Geschäftsführer erfolgten durch Faust- und Fusstritte, teilweise unter dem Einsatz von Mobiliar (Tische und Stühle) sowie Biergläser», heisst es weiter. Dem Geschäftsführer wurde ein Bierglas ins Gesicht geworfen, wodurch er mehrere tiefe Schnittverletzungen erlitt. Der Täter ist noch minderjährig; weshalb sich die Jugendanwaltschaft um ihn kümmert und die Strafe nicht öffentlich bekannt gibt.
Zwei weitere Fans des FC Baden, welche sich vor der Bar aufhielten, erlitten «im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzungen» laut der Staatsanwaltschaft Baden leichtere Verletzungen. An Mobiliar und Einrichtung entstand Sachschaden von knapp 2000 Franken.
Des Landfriedensbruchs haben sich die Verurteilten schuldig gemacht, weil sie «wissentlich und willentlich an einer öffentlichen Zusammenrottung mitbeteiligt waren, bei der aktiv gegen Menschen und Sachen massiv Gewalt ausgeübt wurde», so die Staatsanwaltschaft. Die Zusammenrottung sei «von einer die Friedensordnung bedrohenden Grundhaltung getragen» worden, was den Beschuldigten bewusst gewesen sei.
Nicht alle akzeptieren die Strafbefehle
Die Staatsanwaltschaft Baden hat Verfahren gegen insgesamt 19 Beschuldigte eröffnet. In fünf Fällen wurde das Verfahren wieder eingestellt. Drei Verfahren wurden von anderen Staatsanwaltschaften übernommen; über deren Stand ist nicht bekannt. Gegen die übrigen elf Personen wurden Strafbefehle ausgestellt. Fünf haben Einsprache gemacht; ihre Fälle werden wohl demnächst vor dem Bezirksgericht Baden landen. Die übrigen sechs Personen haben ihre Strafbefehle akzeptiert, weshalb sie nun rechtskräftig sind.
Bei diesen sechs handelt es sich allesamt um junge Männer zwischen 19 und 23 Jahren, Schweizer und Deutsche. Einer wohnt im Raum Baden, vier im Raum Aarau, einer in der Zentralschweiz. Sie sind in Büro- und Handwerksjobs tätig – mit unterschiedlichen Lohnniveaus offenbar, weshalb sich ihre Strafen in der Höhe unterscheiden. Die beiden Büroangestellten werden zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 110 Franken (total 13’200 Franken) sowie einer Busse von 2500 Franken verurteilt. Für die jungen Handwerker liegt die Tagessatzhöhe bei nur 30 Franken (total 3600), die Busse 700. Die Strafbefehlsgebühr beträgt bei allen 1200 Franken.
Landfriedensbruch ist ein Delikt, das im Fussballfan-Umfeld verhältnismässig oft vorkommt. Auch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beziehungsweise das Bezirksgericht Aarau müssen sich immer wieder mal damit beschäftigen.