Schwerer Unfall im Festungstunnel – nun wurde die Fahrerin verurteilt
Laut dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hat die 59-Jährige durch ihr Fahrverhalten eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer geschaffen. Die Fahrerin des entgegenkommenden Hyundai erlitt bei der Kollision eine Fraktur des Brustbeins und Kopfprellungen.
Deshalb wird die Unfallfahrerin zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 4200 Franken sowie zu einer Busse von 800 Franken verurteilt, wie ArgoviaToday schreibt. Hinzu kommen Gebühren von über 1200 Franken. Die Schadenersatzforderung der Hyundai-Fahrerin wird auf den Zivilweg verwiesen.
So kam es zum Unfall:
Kurz nach dem Eingang in den Aarburger Festungstunnel verlor die Frau aus unbekannten Gründen die Kontrolle über ihr Auto, überfuhr die doppelte Sicherheitslinie und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort stiess sie zuerst seitlich mit einem entgegenkommenden Toyota zusammen und krachte dann frontal mit einem Hyundai. (sib/ArgoviaToday)