
Nicht nur eine Pistole, sondern gleich mehrere Feuerwaffen eines Aargauers wurden beschlagnahmt – zu Recht, wie das Bundesgericht nun entschieden hat. Symbolbild: Werner Schelbert
Aargauer erhält Waffen nicht zurück: Er wurde gegenüber der Polizei tätlich und traktierte seine Frau mit Fusstritten
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