Zwei Sonntagsverkäufe für den Kanton, einen für die Gemeinden
Die Kantone können laut Arbeitsgesetz vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen die Geschäfte ihre Angestellten ohne Bewilligung beschäftigen dürfen. Im Aargau gibt es bisher erst zwei solche Sonntage, vom Regierungsrat werden sie jeweils auf die Wochenenden im Advent gelegt.
Jetzt aber soll an einem dritten Sonntag im Jahr das Lädelen im Kanton möglich sein. Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom Dienstag einer entsprechenden Gesetzesänderung in erster Lesung mit 91 Ja- zu 37 Nein Stimmen zugestimmt. Nach wie vor soll der Regierungsrat zwei Sonntagsverkäufe in der Weihnachtszeit festlegen, das Datum des dritten aber bestimmen die Gemeinden selbst. In den Advent darf er nicht fallen.
Das Anliegen geht auf eine überparteiliche Motion zurück, die derGrosse Rat im April 2023 überwiesen hat. Lediglich zwei Sonntagsverkäufe, dazu vom Regierungsrat festgelegt, schränke die Gemeinden zu stark ein, begründeten die Motionärinnen ihr Anliegen. Auf lokale Begebenheiten sei Rücksicht zu nehmen – und diese sind im Aargau sehr unterschiedlich. Schon damals waren nicht alle Grossrätinnen und Grossräte einverstanden, die Fronten sind eineinhalb Jahre später die gleichen geblieben: Die SP will, mit Unterstützung der Grünen, die Arbeitnehmenden vor Mehrbelastung schützen, die christlichen «E-Parteien» sehen derweil die Sonntagsruhe in Gefahr.
EDU: Ruhiger Sonntag hat Priorität
Für viele Familien habe der ruhige, christliche Sonntag eine sehr hohe Priorität, sagte Rolf Haller (EDU). Deswegen lehnten er, sein Parteikollege Martin Bossert sowie eine Minderheit der SVP das Geschäft «entschieden ab». Die EVP stelle sich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen den dritten Verkaufssonntag, sagte Lutz Fischer für seine Fraktion. Der Sonntag sei noch immer der ruhigste Tag der Woche, «und das soll er auch bleiben». Entsprechend unterstütze die EVP den Antrag der SP.
Diese ging nämlich weiter und forderte, es seien nur zwei Verkaufssonntage zu gewähren, davon sollten aber die Gemeinden einen selber festlegen können. Es habe sich gezeigt, dass es den Befürwortenden vor allem um diese Autonomie gehe, sagte Rolf Schmid für die Sozialdemokraten. Gegen einen dritten Sonntag im Jahr mit offenen Geschäften wehre sich die SP als Partei der Arbeitnehmenden nach wie vor.
Insgesamt mache der Vorschlag des Regierungsrats Sinn, sagte Gabriel Lüthy für die FDP-Fraktion. Allerdings war er den Freisinnigen nicht liberal genug. Sie stellten den Antrag, dass die Gemeinden bei der Festlegung ihres Verkaufssonntags nicht eingeschränkt werden, sondern diesen auch in der Adventszeit, am Bundesfeiertag, sowie an in der jeweiligen Gemeinde geltenden kantonalen Feiertagen durchführen dürfen.
SVP, Mitte und GLP lehnen Anträge ab
Das ging den Parteien in der Mitte dann doch zu weit. Die Intention der ursprünglichen Motion sei keine generelle Liberalisierung gewesen, sagte Karin Koch Wick (Mitte), die Verfasserin des Vorstosses. Den Antrag der SP irritierte sie: «Es sieht fast so aus, als diskutiere man hier eine komplett neue Vorlage.» Dabei entspreche der Vorschlag des Regierungsrats genau dem Anliegen aus der überwiesenen Motion.
Auch die SVP zeigte sich ob den Anträgen überrascht. Stefan Giezendanner erinnerte daran, dass auch SPler den Vorstoss damals unterschrieben haben. Zusammen mit der GLP und der Mitte lehnte die SVP die Anträge ab und stimmte dem Geschäft mehrheitlich zu. Voraussichtlich Anfang 2025 berät der Grosse Rat das Geschäft dann in zweiter Lesung.