Aargauer Eltern schicken Kind wegen Mobbing in teurere Privatschule: Muss die Gemeinde für die Kosten aufkommen?
Die Probleme hätten begonnen, als das Kind eine Klasse überspringen konnte. Als es statt in die dritte, sogleich in die vierte Klasse übertrat, sei es von den Mitschülerinnen und Mitschülern angegriffen worden. Dies nicht nur verbal, sondern auch körperlich, wie die Eltern des hochbegabten Kindes gegenüber dem Regionaljournal Aargau-Solothurn von SRF berichten.
Gemeinsam mit den Lehrpersonen und der Schulleitung sei die Situation besprochen worden. Diese Instanzen hätten aber nicht korrekt darauf reagiert, kritisierten die Eltern. Sie kamen zum Schluss: Es ist für ihr Kind nicht weiter zumutbar, eine öffentliche Schule zu besuchen.
Nachdem die Eltern ihr Kind erst zu Hause unterrichtet hatten, besuchte es schliesslich eine Privatschule. Kostenpunkt: rund 7000 Franken pro Jahr. Geld, dass die Eltern von ihrer Wohngemeinde zurückforderten. Dies sahen die Entscheidungsträger der Gemeinde allerdings anders. Sie kamen zum Schluss, dass die Eltern zu hohe Erwartungen an die Regelschule stellten. Erwartungen, die gar nicht zu erfüllen seien.
Gericht lehnt Klage ab, äussert aber auch Kritik an Behörden
Darüber hinaus hätten die Eltern nie einen Antrag gestellt, damit das Kind die Schule wechseln konnte. Stattdessen hätten sie es einfach in die Privatschule geschickt, ohne zuvor Rücksprache mit der Schulleitung der Regelschule zu nehmen. Zwar hätte auch der schulpsychologische Dienst festgestellt, dass das Kind hochbegabt sei. Dies sei aber noch kein Grund dafür, dass das Kind in eine Sonderschule gehöre.
Dieser Auffassung folgte nun auch das Aargauer Verwaltungsgericht, wie SRF berichtet. Es lehnte die Klage der Eltern ab, es gäbe keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde für die Kosten der Privatschule aufkommt. Das Gericht äusserte aber auch Kritik gegenüber den zuständigen Behörden. Das Kind hätte in der Regelschule besser begleitet werden müssen. Ausserdem sei die Kommunikation zwischen Schulleitung und Eltern stets schriftlich erfolgt. Ein persönliches Gespräch hätte womöglich zu einer Deeskalation der Angelegenheit beigetragen. (luk)