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Trotz hängiger Initiative: Bundesrat will Kampfjet-Abstimmung nicht vorziehen

«Stopp F-35»-Initiative kommt zu spät: Sobald das Parlament grünes Licht gibt, will der Bundesrat die F-35-Kampfjets kaufen. Den von den Initianten geforderten Zeitplan kann der Bund nicht einhalten.

Es könnte die sinnloseste Abstimmung aller Zeiten werden: Die Volksinitiative «Stopp F-35» verleiht dem Kampfjetkauf keine aufschiebende Wirkung. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung (VBS) sieht keinen Grund mit dem Kauf bis nach einer Abstimmung zuzuwarten. Eine Verzögerung der Beschaffung des F-35A hätte «schwere Folgen» für die Sicherheit der Schweiz, schreibt das VBS in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Zustandekommen des Volksbegehrens wurde erst in dieser Woche formell bestätigt.

Müsste die Abstimmung, wie von den Initianten gefordert, bereits im März 2023 durchgeführt werden, «blieben Bundesrat und Parlament für die Erarbeitung und Behandlung der Botschaft zur Volksinitiative nur knapp mehr als einen Monat übrig», schreibt das VBS. Der geforderte Zeitplan könne «auch bei Straffung der in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren nicht eingehalten werden». Der Bund begründet dies damit, dass die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und «somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre».

Offerte läuft Ende März aus

Etwas verklausuliert heisst dies alles: Der Kauf der Kampfflugzeuge wird nicht aufgeschoben. Die Gültigkeit der Offerten läuft im März 2023 aus. Bis dahin muss die Schweiz kaufen, wenn sie das zum abgemachten Preis machen will. Die Abstimmung findet aber sicher erst nach dieser Entscheidung statt.

Eidgenössische Volksinitiativen hätten keine rechtliche Vorwirkung, schreibt das VBS dazu. «Aus staatspolitischen Gründen kann es darum nicht angehen, ein Präjudiz zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen.» Ansonsten könnten alleine mit dem Start der Unterschriftensammlungen «gefällte Entscheide ausgehebelt werden».

Werden die Verträge nicht bis Ende März unterzeichnet, «sind Nachverhandlungen erforderlich, um die Gültigkeit der Offerte zu verlängern.» Dabei würden höhere Preise und Verzögerungen drohen, so das VBS. Eine Verzögerung der Beschaffung hätte laut Mitteilung «schwere sicherheitspolitische Folgen». Ab 2030 wäre die Bevölkerung nicht mehr «vor Bedrohungen und Gefahren aus der Luft geschützt.» (mg)