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Was würde ein Nein bewirken? Und warum braucht es das Covid-Gesetz überhaupt noch? Darum geht es am 18. Juni

Bereits zum dritten Mal kommt eine Vorlage zum Covid-Gesetz an die Urne. Am 18. Juni stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Verlängerung einzelner Bestimmungen ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Worüber stimmen wir ab?

Am 18. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung über die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes. Das Parlament hat dieser im vergangenen Dezember bereits zugestimmt. Da gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen wurde, kommt die Vorlage an die Urne. Konkret geht es darum, dass bestimmte Massnahmen im Gesetz bis Ende Juni 2024 verlängert werden sollen. Dies, damit die Behörden bei einer Verschlechterung der Lage zum Schutz der öffentlichen Gesundheit rasch handeln können. Verlängert werden sollen die Bestimmungen zum Covid-Zertifikat, zum Schutz vulnerabler Personen, zur Einreise von Grenzgängern sowie zum Import von noch nicht zugelassenen Covid-19-Medikamenten.

Was bedeutet das konkret?

Die Verlängerung des Gesetzes ermöglicht dem Bundesrat, bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage einzugreifen: So kann er etwa die Arbeitgeber dazu verpflichten, Risikopersonen stärker zu schützen, indem sie ihnen zum Beispiel das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Zudem erlaubt das Gesetz dem Bundesrat, noch bis Mitte 2024 Medikamente gegen Covid-19 zu importieren, die in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Auch das Covid-Zertifikat kann der Bund weiterhin ausstellen – insbesondere, falls dieses für internationale Reisen wieder erforderlich würde. Und das Gesetz ermöglicht der Landesregierung, erneut Einreisebeschränkungen für Ausländer zu beschliessen und Grenzgängerinnen davon auszunehmen.

Braucht es das Covid-Gesetz überhaupt noch?

Das ist letztlich eine politische Frage. Gleichwohl lassen sich aus den Daten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Rückschlüsse auf das epidemiologische Geschehen ziehen. Da sich derzeit kaum noch jemand testen lässt, sind Aussagen über die Zahl der Ansteckungen schwierig. Gemeldet werden schweizweit pro Woche noch ungefähr 1000 Ansteckungen. Tatsächlich dürften sich aber deutlich mehr Personen mit Covid-19 infizieren. Darauf deuten Daten aus dem Abwassermonitoring hin: Die Viruslast im Abwasser der Schweizer Kläranlagen ist so hoch wie in der Sommerwelle 2022 und sogar höher als im vergangenen Herbst.Diese Entwicklung schlägt sich allerdings nicht in den Hospitalisationszahlen nieder. Diese blieben zuletzt konstant tief.

Was würde passieren, wenn das Stimmvolk die Vorlage ablehnt?

Sollte es zu einem Nein kommen, treten die geltenden Bestimmungen im Covid-Gesetz Mitte Dezember ausser Kraft. Bei einem Ja laufen sie ein halbes Jahr später aus.

Kommt es auf dieses halbe Jahr überhaupt noch an?

Innenminister Alain Berset betonte vor den Medien, es sei wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen «mindestens bis zum Ende des kommenden Winters gelten». Denn in der kalten Jahreszeit zirkulieren die Viren meist stärker. Zudem diene das Gesetz dem Bundesrat als Grundlage für die Förderung von neuen Medikamenten. Es sei gut möglich, dass diese erst im ersten Halbjahr 2024 fertig entwickelt und klinisch getestet werden könnten. Es brauche daher eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlage, so Berset.

Wer unterstützt das Referendum und warum?

Von den im Parlament vertretenen Parteien hat lediglich die SVP die Nein-Parole beschlossen, einzelne Vertreter der FDP lehnen das Gesetz ebenfalls ab. An vorderster Front gegen das Gesetz kämpfen die massnahmenkritische Bewegung «Mass-Voll» sowie die «Freunde der Verfassung». Ein Dorn im Auge sind ihnen vor allem die Bestimmungen zum Zertifikat. Dieses sei «nutzlos und schädlich» und verletze die Grundrechte, erklärt «Mass-Voll»-Aushängeschild Nicolas Rimoldi. Zudem habe der Bund selbst die Pandemie für beendet erklärt. Es ergebe also keinen Sinn, das Covid-Gesetz erneut zu verlängern.

Mitglied im Referendumskomitee ist auch der Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG): «Das Covid-Gesetz braucht es nicht mehr, und es muss nicht auf Vorrat verlängert werden.» Die anstehende Revision des Epidemiengesetzes werde frühestens 2026 abgeschlossen sein. Es gebe damit ohnehin einen Zeitraum, in dem das Covid-Gesetz nicht mehr greife.

Welche Argumente bringen die Befürworter an?

Lange blieb es ruhig um die Befürworter, erst vor kurzem hat sich ein offizielles Ja-Komitee gebildet. Hinter dem Gesetz stehen Grüne, SP, GLP, Mitte und FDP sowie der Bundesrat. Letzterer unterstützt eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage, «damit der Bund im Notfall auf gewisse Instrumente zurückgreifen kann, ohne dafür gleich Notrecht anwenden zu müssen». Diese Grundlage sei wichtig, da «sich der weitere Verlauf nicht zuverlässig abschätzen lässt». Die Situation sei nach wie vor «unberechenbar», auch wenn sich die Pandemie zuletzt stark abgeschwächt habe. Der Bundesrat fürchtet, dass es ihm ohne die Verlängerung des Covid-Gesetzes erschwert würde, «rasch und gezielt zu handeln und besonders gefährdete Personen zu schützen». Auch die Kantone weibeln für ein Ja. Sie bezeichnen die befristete Verlängerung bis Mitte 2024 als «sinnvoll und verhältnismässig». Schliesslich hätten sich die Instrumente zur Pandemiebekämpfung in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen.