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Abstimmung über Frauenrentenalter 65: Beschwerde der Grünen landet vor Bundesgericht

Der Kanton Genf ist nicht zuständig für die Beurteilung der Abstimmungsbeschwerde. Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone kündigt den Gang an die höchste Schweizer Gerichtsinstanz an.

Nach der AHV-Rechenpanne folgt die juristische Aufarbeitung: Die Grünen und SP-Frauen wollen die Abstimmung über das Frauenrentenalter 65 wiederholen, weil sich das Bundesamt für Sozialversicherungen bei den AHV-Prognosen um bis zu vier Milliarden pro Jahr verschätzte. In mehreren Kantonen wurden Beschwerden eingereicht.

Nun liegt aus Genf ein erster Entscheid vor. Wie derTagesanzeigeram Montagabend berichtete, tritt der Kanton nicht auf die Beschwerde von Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone und einer weiteren Genferin ein. Die Zuständigkeit sei nicht gegeben, weil sich die Beschwerde auf die Abstimmungserläuterungen des Bundes beziehe. Nur bei kantonalen oder kommunalen Abstimmungen wären die Kantonsbehörden verantwortlich.

Gegenüber der Zeitung kündigte Mazzone an, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Sie hofft auf eine rasche Bearbeitung.

Die Abstimmungsbeschwerden in den anderen Kantonen sind noch hängig. Sie dürften erwartungsgemäss ebenfalls an das Bundesgericht weitergereicht werden.(jus)